Bild: © VKU/Regentaucher

Bei der neuen Musterabstimmungsvereinbarung zum Verpackungsgesetz hat es noch keine Einigung zwischen der kommunalen Seite und den Betreibern der dualen Systeme gegeben. Uneinig sind sich beide Seiten, wie sie künftig mit den Fraktionen Papier, Pappe und Karton (PPK) umgehen.

Knackpunkt ist die Forderung der Systembetreiber, nicht nur die Anteile an PPK-Verpackungen im Sammelgefäß zu ermitteln, sondern auch die Anteile nach der Verdichtung im Sammelfahrzeug. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht dafür keine gesetzliche Grundlage.

Nun empfiehlt der Verband seinen Mitgliedern, selbst PPK-Gutachten zu beauftragen. Der VKU will dann auf Basis dieser Gutachten eine Auswertung beauftragen, die dann für die jeweiligen Sammelstrukturen Berechnungsgrundlagen vorschlägt. (VKS)

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