Duale Systeme: Reform eines undurchsichtigen Geschäfts?
Die Insolvenz des dualen Systems ELS hat nicht nur die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) finanziell hart getroffen, auch die verbleibenden neun Systembetreiber müssen kräftig für den Konkurs des Mitbewerbers blechen. Um die ausstehenden Forderungen bestmöglich abfedern zu können und wirtschaftliche Risiken künftig zu vermeiden, haben Entsorgungsunternehmen, Systembetreiber und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) über eine neue Vertragsgrundlage diskutiert.
Städte und Kommunen sitzen nach der ELS-Pleite auf rund drei Mio. Kosten. Geht es nach dem Strategiekreis Verpackungsgesetz (SK-V) sollen die verbliebenen neun Mitbewerber den fälligen Betrag übernehmen. Der Appell verwies auf die „Solidargemeinschaft“ der dualen Systeme. Die Lizenzierungsunternehmen übernehmen jedoch bereits einen Löwenanteil der ausstehenden Kosten und verzichten zudem auf eigene Forderungen. Noch ist unklar, ob und wie eine Einigung im Fall der drei Mio. Euro aussieht.
Neukonstruktion des Ausschreibungsverfahrens möglich
Die grundsätzliche Fixierung einer gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen lehnen die Betreiber jedoch ab, hieß es nach dem Treffen mit dem VKU und den Vertretern der Abfallwirtschaft in Köln. Allerdings habe man sich prinzipiell auf die zügige Erarbeitung neuer Vertragsgrundlagen verständigt.
Konkret geht es um mögliche Änderungen von Detailregelungen in den aktuellen Erfassungsverträgen. Schließlich steht die Ausschreibungsrunde für 2019 bis 2021 vor der Tür. Darüber hinaus wurde auch über das Ausschreibungsverfahren an sich diskutiert. Bisher sind Entsorger in der Wahl ihres Vertragspartners nicht frei, sie müssen mit dem Systembetreiber kooperieren, der für ihr Verantwortungsgebiet zuständig ist.
Störungen im Systembetrieb verhindern
Der Grüne Punkt, Bellandvision und Co. verlosen die Vertragsgebiete wiederum untereinander. Die Erarbeitung eines Lösungskonzepts zielt nun darauf ab, Störungen im Systembetrieb zu verhindern und den Markt zu stabilisieren. Mögliche Änderungen werden jedoch frühestens in der Ausschreibungsrunde 2020 – 2022 wirksam. (ls)