Abfallwirtschaft

ElektroG: Ab 15. August weitere Neuerungen

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen die Organisation der Sammel- und Übergabestellen neu aufsetzen, da jetzt die Altgerätegruppen neu formiert wurden.
10.08.2018

In Deutschland werden noch zu wenige Altgeräte gesammelt. Derzeit ist die Quote bei etwa 45 Prozent; das EU-Ziel für 2019 liegt bei 65 Prozent.

Zum 15. August 2018 treten die letzten Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Dadurch ergeben sich Neuerungen. Verbraucher müssen dann alle Abfälle, die Leuchten, Batterien, Elektromotoren oder andere elektrische Bauteile enthalten, an Wertstoffhöfe, große Elektrohändler oder die großen Onlinehändler zurückgeben. Neben Klassikern wie Handys, Kühlschränken und TV-Geräten fallen also künftig auch „smarte“ Kleidungsstücke wie Blink-Turnschuhe oder beleuchtete Schränke unter die Regelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) müssen nun die Organisation der Sammel- und Übergabestellen neu aufsetzen. Künftig gibt es nur noch sechs statt bislang zehn Kategorien, berichtet die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.. Die Unterscheidung zwischen sogenannten Großgeräten und Kleingeräten werde künftig nach den äußeren Abmessungen vorgenommen.

Änderung der Altgerätegruppen

Wichtig für die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) sind insbesondere die Änderungen der sogenannten Altgerätegruppen. Danach gibt es künftig fünf neu zusammengefasste Gruppen. Beispielsweise umfasst die Gruppe 1 künftig Wärmeüberträger, während sie bislang Haushaltsgroßgeräte umfasste. Die Gruppe 3 beinhaltet künftig Lampen statt bisher Bildschirme, Monitore und TV-Geräte. Photovoltaikgeräte bleiben jedoch unverändert einer gesonderten Gruppe 6 zugeordnet.

Einher geht diese Veränderung der Gruppen mit Folgeänderungen bezüglich der Bereitstellung, der Mindestabholmengen oder der Anzeigen an die Stiftung EAR, informiert die Kanzlei.

Nabu kritisiert fortschreitende Elektronisierung von Alltagsgegenständen

Umweltverbände wie der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) begrüßen, dass so wichtige Rohstoffe nicht mehr für das Recycling verloren gehen, kritisiert aber die fortschreitende Elektronisierung von Alltagsgegenständen. Zudem nehme nach wie vor die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler ausgediente Elektrogeräte nicht kostenfrei zurück, kritisiert Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Neben Warenhäusern, Elektronikfachhändlern und dem Lebensmitteleinzelhandel müssten auch die Bekleidungs- und Möbelbranche ihre Waren zurücknehmen.

Die durch das ElektroG vorgegebenen Sammlungs-, Verwertungs- und Recyclingquoten sollen E-Schrott verringern. Die neue Regelung gefährde diese Quoten. Die höheren Sammelquoten von 65 Prozent ab 2019 werden aufgrund der bestehenden Hürden für die Rücknahme voraussichtlich verfehlt. Mit dem neuen E-Schrott kommen zudem neue Materialzusammensetzungen in die Rücknahmesysteme, die die Verwertung und das Recycling erschweren. Für Schuhe mit LED-Lampen existieren beispielsweise bislang keine Recyclingwege, betont Nabu.

BVSE: Deutschland "dramatisch" weit entfernt von EU-Sammelziel

Im letzten Jahr wurden gemäß der Jahresstatistik der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) 720 000 Tonnen an Altgeräten zurückgenommen. Dies entspricht etwa einem Prozentsatz von 45 Prozent. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) moniert nun, dass Deutschland vom EU-Sammelziel von 65 Prozent für 2019 noch „dramatisch“ weit entfernt ist.

Dabei sei die Sammelmenge durchaus im Markt vorhanden. Allerdings gehen nach wie vor zu hohe Mengen an den für die Behandlung von Altgeräten zugelassenen Anlagen vorbei. So landen immer noch zu viele Kleingeräte in der grauen Tonne. (al)