Elektrogeräte werden reparaturfreundlicher
Reparieren statt Wegwerfen – das ist das Ziel der neuen Ökodesign-Richtlinie: Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Leuchten und Fernseher sollen künftig bei Mängeln und Verschleißerscheinungen vom Kunden wieder flott gemacht werden können. Nachdem der Regelentwurf bereits im Dezember von der EU-Kommission geplant wurde, ist er nun beschlossene Sache.
Wenn die Regelung im März 2021 in Kraft tritt, sollen Elektrogeräte mit gewöhnlichem Werkzeug ohne Schäden am Gerät repariert werden können. Wem es an technischem Know-how fehlt, dem sollen frei zugänglich Informationen zum Austausch von Teilen helfen. Ein Beispiel: LED-Leuchtmittel sollen künftig nicht mehr fest verbaut werden, damit bei einer kaputten Birne nicht gleich die ganze Röhre entsorgt werden muss.
Nachbesserungsbedarf bei Lieferbedingungen
Umweltverbände begrüßen die Regelung: "Wachsende Elektroschrott-Berge verschlingen begrenzte Ressourcen, die Nutzung der Geräte heizt unser Klima an. Mit der Ökodesign-Richtlinie konnten schon enorme Erfolge bei der Steigerung der Energieeffizienz von Geräten erreicht werden. Es war höchste Zeit, die Vorgaben nun auch auf den Verbrauch von anderen Ressourcen auszuweiten", sagt Irmela Colaço, Energie-Expertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Johanna Sydow, Rohstoffexpertin von Germanwatch und Koordinatorin des Runden Tisches Reparatur sieht darüber hinaus Nachbesserungsbedarf: "Erstmals wurde das Anrecht auf bestimmte Ersatzteile gesetzlich festgeschrieben. Das ist ein wichtiger Bestandteil eines ‘Rechts auf Reparatur’. Allerdings fehlen wichtige Ersatzteile. Und die maximal zulässige Lieferungsfrist wird mit 15 Tagen zu lang bemessen. Es ist höchst problematisch, dass Repaircafés und Endverbraucher nicht beliefert werden müssen und unabhängige Reparaturbetriebe weiter diskriminiert werden können." (ls)