Abfallwirtschaft

ELS als duales System widerrufen

Nach all Streitigkeiten und Ungereimtheiten rund um das ELS-Insolvenzverfahren ist nun das Ende des Bonner Unternehmens als duales System besiegelt.
05.06.2018

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat die Feststellung der ELS als Systembetreiber zum 1. Juni dieses Jahres widerrufen. Nach der öffentlichen Bekanntgabe im Ministerialblatt für das Land NRW wird der Beschluss wirksam.

Bereits Mitte März meldete das Unternehmen beim Amtsgericht Bonn Insolvenz in Eigenverwaltung an. Wenige Wochen später wurde sogar die Suche nach neuen Investoren forciert. Seit vergangener Woche ist nun aber klar, das Unternehmen wird abgewickelt und die Insolvenz wird nach Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Inverkehrbringer müssen neuen Lizenzvertrag schließen

Schließlich hat das Amtsgericht Bonn auf das Verfahren reagiert und der Betrieb des dualen Systems ist damit faktisch eingestellt. Die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle, sowie die kommunalen Nebenentgelte werden von den verbliebenen neun Betreibern übernommen. Kunden der ELS müssen sich nun schnellstmöglich an ein anderes, behördlich festgestelltes Lizenzierungssystem wenden, um ihrer Pflicht der Verpackungsverordnung nachzukommen. (ls)