Abfallwirtschaft

Emissionshandel: ITAD fordert Klarstellung

Bei den Mitgliedern der ITAD sorgt die Freistellung der Klärschlammverbrennungsanlagen von der Emissionshandelspflicht für Unsicherheiten. Nun hofft die Interessengemeinschaft auf eine Klarstellung von politischer Seite.
28.11.2018

Klaerschlammverbrennungsanlage der Thermischen Werke Mainz

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) fordert eine Klarstellung der Bundesregierung hinsichtlich der Freistellung von Klärschlammverbrennungsanlagen von der Emissionshandelspflicht. Kürzlich war bekannt gegeben worden, dass die thermische Behandlung von Klärschlämmen ab 2021 in das Emissionshandelssystem aufgenommen wird. Ab dann müssten alle Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen – ob Mono- oder Mitverbrennung – für ihre Treibhausgasemissionen Zertifikate nachweisen.

Große Unsicherheiten in der Branche

Das sei sachlich nicht gerechtfertigt, sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn. "Es kann nicht sein, dass eine politisch nicht beabsichtigte und sachlich auch nicht begründbare Einbeziehung von Klärschlammverbrennungsanlagen in den Emissionshandel für große Unsicherheiten in der Branche sorgt, die als Hoffnungsträger für das Phosphor-Recycling gilt", argumentiert der ITAD-Geschäftsführer weiter.

Durch die Freistellung gehe ein Anreizsystem verloren, so Spohn: "Der Emittent muss zumindest die theoretische Chance haben, sich den Kauf von Emissionszertifikaten zu sparen, indem er sich ökologischer verhält, beispielsweise indem er statt fossiler Energieträger Erneuerbare einsetzt."

Klarstellung auf europäischer Ebene

ITAD begrüßt deswegen die Aussage des Bundesumweltministeriums (BMU), eine entsprechende Klarstellung auf europäischer Ebene erreichen zu wollen. Thermische Abfallbehandlungsanlagen werden vermehrt zur Fernwärmegewinnung eingesetzt und können so fossile Energieträger ersetzen. Dadurch könne ein positiver Beitrag zur Dekarbonisierung geleistet werden.

In der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie wurde der Siedlungsabfall-Begriff geändert und nimmt nunmehr Abfälle aus Kläranlagen aus. Das deutsche, auf der europäischen Emissionshandelsrichtlinie basierende Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) nimmt nur Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle und gefährliche Abfälle von der Emissionshandelspflicht aus, da hier die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit als vorrangig zu betrachten sei. (hol)