Abfallwirtschaft

„Gelbe Tonne einfach mal stehen lassen“

Der Beirat der Zentralen Stelle Verpackungsregister empfiehlt Maßnahmen, mit denen die Qualität der Wertstoffsammlung erhöht werden kann.
15.06.2020

Bundesweit lassen sich bei der Erfassung von Leichtstoffverpackungen teils erhebliche Fehlbefüllungen mit gemischten Siedlungsabfällen feststellen.

Seit einem Jahr gelten in Deutschland für die Verpackungen aus Privathaushalten eigentlich hohe Recyclingquoten. Diese sind jedoch nur erreichbar, wenn die Wertstoffe getrennt werden und nicht mit Restmüll vermischt und damit kontaminiert werden. In vielen Städten und Kreisen wird zudem von Sacksammlung auf Tonnensammlung umgestellt. Das führt oft zu einer deutlichen Verschlechterung des Sammelgemisches. Der Beirat der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat deshalb Empfehlungen veröffentlicht, mit denen bei einer Wertstoffsammlung mit der Tonne die Sammelqualität vor Ort deutlich verbessert werden soll.

Denn bundesweit lassen sich bei der Erfassung von Leichtstoffverpackungen teils erhebliche Fehlbefüllungen mit gemischten Siedlungsabfällen feststellen. Unter Umständen führt das dazu, dass der gesamte Inhalt eines Behälters als Restmüll entsorgt werden muss, wie der ZSVR bemängelt.

Verunreinigte Verpackungen

„Das hochwertige Recycling einer großen Masse von Verpackungswertstoffen gelingt nur, wenn diese möglichst sauber und gut sortierbar sind“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, die Voraussetzung für die Erfüllung der Recyclingquoten. Verpackungen, die mit Restmüll und Anhaftungen verschmutzt sind, können weder gut sortiert noch hochwertig recycelt werden.

Der Beirat hat nun eine Vorgehensweise empfohlen, die im Zusammenwirken von Systemen, Sammlern und Kommunen umgesetzt werden kann: Bei wiederholter Fehlbefüllung einer Gelben Tonne erfolgt ein Hinweis an den Abfallerzeuger/Abfallbesitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr.

Ausschluss von der Entsorgung

Wird der Aufforderung zur Nachsortierung nicht nachgekommen, wird die Kommune hierüber informiert und kann eine gebührenpflichtige Entsorgung als Beseitigungsabfall durchführen. Im Wiederholungsfall kann die Anfallstelle oder der private Endverbraucher im Einvernehmen mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zeitweilig von der Verpackungsentsorgung durch die Gelbe Tonne ausgeschlossen werden.

„Die Gelben Tonnen enthalten in großstädtischen Gebieten oft zwischen 30 und 40 Prozent Restmüll. Auf dem Land ist die Mülltrennung häufig deutlich besser. Die konsequente Qualitätssicherung vor Ort ist für die anspruchsvollen Ziele des Verpackungsgesetzes notwendig. Die Kampagne der Systeme ,Mülltrennung wirkt!’ zahlt auch auf diese Ziele ein. Viele Maßnahmen greifen ineinander, um eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft zu etablieren“, so Rachut.

Rolle des Beirats

Um die Erreichung der hohen Recyclingquoten zu begleiten, hat der Gesetzgeber einen Beirat bei der ZSVR installiert. Das Germium hat die Aufgabe, eigenverantwortlich Empfehlungen zur Verbesserung der Erfassung, Sortierung und Verwertung wertstoffhaltiger Abfälle zu erarbeiten. Darüber hinaus werden Fragen von besonderer Bedeutung für die Zusammenarbeit von Kommunen und Systemen (§ 28 Absatz 5 VerpackG) erörtert. Der Beirat setzt sich paritätisch aus je vier Vertretern der öffentlichen sowie der privaten Abfallwirtschaft zusammen. Dazu gehören auch die Systembetreiber. Seit Anfang 2020 hat Thomas Pfaff von der Jakob Becker GmbH & Co. KG, Mehlingen, den Vorsitz inne.

Der Beirat hat im Frühjahr 2019 eine Unterarbeitsgruppe „Sammelqualität“ gegründet. Unter der Leitung von Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Unterarbeitsgruppe Maßnahmen identifiziert, um die Sammelqualität der Gelben Tonne durch Reduzierung der Fehlbefüllung zu verbessern. (hp)