Abfallwirtschaft

Gesetzesnovelle: Weniger Plastikmüll, dafür mehr Aluminium- und Papierabfall?

Der VKU begrüßt die Neuerungen zum Kreislaufwirtschafts- und zum Batteriegesetz. Der Verband weist aber auch auf Mängel hin.
20.05.2020

Littering ist ein leidiges Thema für die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novelle des Kreislaufwirtschafts- sowie des Batteriegesetzes verabschiedet. Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll insbesondere die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die mehr Wertstofftrennung und Recycling von den Mitgliedstaaten fordert. Außerdem sollen die ersten Weichen für die Umsetzung der EU-Kunststoffrichtlinie gestellt werden.
 
Der Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht vor, dass sich Hersteller von Plastik-Einwegprodukten für den Außer-Haus-Verzehr an den Reinigungskosten ihrer Produkte im öffentlichen Raum beteiligen müssen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt dies als wichtige Maßnahme für den Umweltschutz und gegen das Littering ausdrücklich. Das Littering von Einwegprodukten ist ein relevanter Eintragspfad von Kunststoffen in die Umwelt und bindet erhebliche Ressourcen bei den kommunalen Stadtreinigungsbetrieben.

Verlagerungseffekte vermeiden

Zugleich mahnt der VKU, dass man jetzt schon absehbaren Verlagerungseffekten vorbeugen sollte. Dazu VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: "Es ist richtig, To-go-Verpackungen aus Plastik mit einer Abgabe zu belegen, um Mehrweglösungen anzureizen und Reinigungskosten zu refinanzieren. Jedoch ist keinem geholfen, wenn in Zukunft To-go-Verpackungen aus Aluminium oder Papier auf unseren Straßen landen. Beides ist umweltschädlich. Daher sollten auch andere Materialien unter die neuen gesetzlichen Regelungen fallen."
 
Außerdem spricht sich der VKU – wie auch jüngst der Bundesrat – dafür aus, dass in Zukunft die Kommunen das Recht haben, gegen sogenannte gewerbliche Sammlungen gerichtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen. Dies wird etwa dann relevant, wenn private Sammler übermäßig viele finanziell lukrative Wertstoffe sammeln und diese den Kommunen entziehen.

Gebührenerhöhungen vorbeugen

"Wenn die Sammelaktivitäten privater Entsorger Überhand nehmen, kann es zu Gebührenerhöhungen zulasten der privaten Haushalte kommen“, stellt Hasenkamp fest. „Die Kommunen müssen das Recht haben, dagegen zu klagen und die behördliche Zulassung einer Sammlung gerichtlich überprüfen zu lassen." Umgekehrt dürfen bereits jetzt gewerbliche Sammler gegen behördliche Auflagen und Untersagen im Klagewege vorgehen, hier sollten für alle Parteien dieselben Rechte gelten.
 
Beim Batteriegesetz plädiert der VKU für Nachbesserungen im Sinne höherer Sammelmengen und einer verlässlichen Entsorgung. Anders als bisher sieht die Novelle des Batteriegesetzes kein gemeinsames Rücknahmesystem mehr vor, an das alle kommunalen Sammelstellen für Altbatterien angeschlossen sind. Dies hat bislang für Planungssicherheit gesorgt.

Probleme in der Praxis

Nun sollen – aktuell fünf – herstellereigene Rücknahmesysteme um die Sammelstellen für Altbatterien konkurrieren, ohne dass es klare gesetzliche Vorgaben dazu gibt, nach welchen Kriterien sich die Sammelstellen auf die Systeme aufteilen. "Das nunmehr angedachte reine Wettbewerbsmodell kann in der Praxis zu Problemen führen“, erläutert Hasenkamp. „Es ist vorhersehbar, dass herstellereigene Rücknahmesysteme um die  Stellen mit vielen Altbatterien konkurrieren werden, während andere Sammelstellen vernachlässigt werden.“

Um Qualitätsverluste bei der Altbatteriesammlung auszuschließen, muss daher in jedem Fall sichergestellt werden, dass jede Sammelstelle ihre Altbatterien zuverlässig über die Herstellersysteme abgeben kann. Außerdem sollte dringend die Sammelquote über die jetzt schon geltende Quote von 45 Prozent hinaus erhöht werden. (hp)