Abfallwirtschaft

Kampf dem Plastikmüll

Das Bundeskabinett beschließt endlich das Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik. Es gibt aber Forderungen nach viel weitergehenden Schritten.
24.06.2020

Einmalbesteck aus Plastik gehört zu den Produkten, die abgeschafft werden.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten auf den Weg gebracht. Die neue Verordnung dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht. Das Verbot soll am 3. Juli 2021 europaweit in Kraft treten. Künftig sollen bestimmte Plastikprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Die Verordnung wird noch im Bundestag behandelt und bedarf anschließend der Zustimmung im Bundesrat.

Die Untersagung betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Abgeschafft werden außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut. Die Verordnung soll einen wichtigen Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt leisten und dem Schutz der Meere dienen.

Überflüssig und umweltschädlich

Die betroffenen Produkte gehören laut EU-Kommission zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastikgegenständen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schätzt, dass sie rund zehn bis zwanzig Prozent des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. Den größten Anteil daran haben To-go-Verpackungen für Lebensmittel und Getränke aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

"Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Dazu kommt: Viel zu oft enden Kunststoffe in der Umwelt oder den Meeren. Es ist gut, dass wir uns in Europa auf ein gemeinsames Vorgehen gegen überflüssiges Einweg-Plastik geeinigt haben. Mit dem Kabinettsbeschluss gehen wir einen wichtigen nationalen Umsetzungsschritt im Kampf gegen die Plastikflut. Ich bin mir sicher: Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Vor allem Mehrweg ist aus Umweltsicht das Mittel der Wahl. Denn wir müssen wegkommen von der Wegwerfkultur.“

Bestände dürfen verkauft werden

„Die Umsetzung der Kunststoffrichtlinie in Deutschland kann ein Meilenstein hin zu weniger Plastikverbrauch sein“, kommentiert ein Sprecher des VKU. „Die kommunalen Stadtreiniger sehen Tag für Tag auf den Straßen, Plätzen und in den Parks, wie alle möglichen Arten von weggeworfenen Einwegprodukten die Umwelt vermüllen." Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen – die nicht zuletzt auch durch die Covid-19-Pandemie entstanden sind – bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden.

„Für den nächsten wichtigen Schritt im Umsetzungsprozess ist die Finanzierungsverantwortung der Hersteller für Einwegprodukte für die Straßenreinigung aus Plastik in den Blick zu nehmen“, so der VKU. Hier müsse die bloße Substitution von Einwegkunststoffprodukten durch Einwegprodukte aus anderen Materialien – etwa Aluminium, Papier oder Holz – verhindert werden.

Umfassende Müllvermeidungsstrategie

Noch weitergehende Schritte fordert Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik (Die Grünen): „Wenn die Bundesregierung ernsthaft etwas gegen die Plastikvermüllung der Umwelt tun will, dann darf sie nicht bei dem Verbot von Plastik-Trinkhalmen, Rührstäbchen oder Wattestäbchen stehen bleiben. Was Deutschland wirklich braucht, ist eine wirksame Müllvermeidungsstrategie."

Nötig sei eine konsequente Förderung von Mehrwegsystemen, die zu einem funktionierenden Geschäftsmodell werden müssten. "Wir brauchen ein gesetzliches Ziel, um bis 2030 den Verpackungsmüll im Vergleich zu heute auf 110 Kilo pro Kopf zu halbieren", sagt Hoffmann. "Deutschland ist leider weiterhin EU-Schlusslicht bei der Vermeidung von Verpackungsmüll." (hp)