Abfallwirtschaft

Kosten für die Plastik-Vermüllung auf die Hersteller übertragen

Das VKU-Rechtsgutachten zeigt auf, dass die Hersteller von Einweg-Plastikprodukten in die Pflicht genommen werden müssen, sich an der Straßenreinigung zu beteiligen. Es spiegelt auch wider, dass die 1:1-Umsetzung der EU-Kunststoffrichtlinie nicht ausreicht.
11.03.2020

VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp stellte das Gutachten zusammen vor.

Die Hersteller von Einweg-Verpackungen oder Zigaretten sollen verantwortlich gemacht werden, für den Müll, den ihre Produkte in den Städten verursachen. Dies soll durch die EU-Kunststoffrichtlinie gewährleistet werden. Bis Sommer 2021 soll diese in nationales Recht umgesetzt werden.

Ein Rechtsgutachten, das der VKU beauftragte, hat die Handlungsspielräume der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie ausgelotet: Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Hersteller nach dem Verursacherprinzip für die Kosten zur Verantwortung gezogen werden müssen, die durch die Verschmutzung der Umwelt durch…

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