Die Hersteller von Einweg-Verpackungen oder Zigaretten sollen verantwortlich gemacht werden, für den Müll, den ihre Produkte in den Städten verursachen. Dies soll durch die EU-Kunststoffrichtlinie gewährleistet werden. Bis Sommer 2021 soll diese in nationales Recht umgesetzt werden.
Ein Rechtsgutachten, das der VKU beauftragte, hat die Handlungsspielräume der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie ausgelotet: Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Hersteller nach dem Verursacherprinzip für die Kosten zur Verantwortung gezogen werden müssen, die durch die Verschmutzung der Umwelt durch ihre Produkte entstehen. Ferner unterstreicht es, dass eine effektive Umsetzung der Richtlinienziele geboten sei, wozu auch die Entwicklung umweltverträglicherer (Mehrweg-)Produkte gehöre.
"Kostenanlastung in voller Höhe"
Walter Frenz, Professor für Umwelt- und Europarecht an der RWTH Aachen und Gutachter, sagte bei der Vorstellung des Gutachtens auf der Pressekonferenz: "Wichtig ist aber, dass eine Kostenanlastung in voller Höhe erfolgt." Sonst könnte die EU Deutschland verklagen, weil eine zu geringe Anlastung als Beihilfe betrachtet würde. Dabei sehe die EU in dieser Angelegenheit ein Beihilfeverbot vor.
"Fragwürdig bleibt bei der Umsetzung noch, wie hoch die Kosten seien, die übergewälzt werden. Reicht es für einen fühlbaren Beitrag? Wird einfach ein Wandel von Plastik zu Pappe stattfinden, sodass Mehrweg-Produkte sich nicht etablieren?", warf der kritisch Europarechtler auf.
Über die 1:1:-Umsetzung hinausgehen
VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp ergänzte: "Um eine ökologische Lenkungswirkung zu erreichen, muss der Gesetzgeber bereit sein, über eine enge 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinauszugehen. Konkret heißt das: Die Verbraucherpreise von Einwegverpackungen sollten so erhöht werden, dass Hersteller und Verbraucher auf umweltfreundliche Mehrwegsysteme umsteigen. Diese finanziellen Mittel können etwa für Aufklärungskampagnen oder andere Umweltprojekte verwendet werden."
Er forderte, dass die Bundesregierung die Umsetzung der Kunststoffrichtlinie dafür nutzen sollte, dass Litteringproblem grundsätzlich anzugehen. "Andernfalls werden wir immer mehr Insellösungen wie in Tübingen sehen", zeigte er auf. Dort führt die Stadt ab kommendem Jahr eine Verpackungssteuer ein – 50 Cent soll der Einweggetränkebehälter dann mehr kosten. So "richtig die Zielsetzung ist und so verständlich die Motive der Kommunalpolitiker sind", es führe zu einem Flickenteppich und verwirre die Verbraucher.
Kommunale Verpackungssteuern bergen Rechtsrisiken
Außerdem seien kommunale Verpackungssteuern nach wie vor mit erheblichen Rechtsrisiken belastet, wie Frenz herausgearbeitet hat. "Unter anderem deswegen, weil die gleichen Produkte künftig finanziell doppelt belastet würden. Wir sollten daher die EU-Kunststoffrichtlinie so umsetzen, dass die Vermüllung der Umwelt wirksam zurückgedrängt wird und die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe substanzielle Beträge zum weiteren Ausbau ihrer Reinigungsleistungen erhalten. Damit würden dann auch kommunale Verpackungssteuern entbehrlich werden", sagte Hasenkamp.
Für den Hintergrund:
Um in Europa für einen nachhaltigeren Umgang mit Plastik zu sorgen, hat die EU im Mai 2019 die Kunststoffrichtlinie verabschiedet. Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht neben Verboten von Strohhalmen und Wattestäbchen aus Plastik u.a. vor, dass sich Hersteller bestimmter Plastik-Einweg-Produkte wie To-Go-Verpackungen und Filterzigaretten finanziell an folgenden Leistungen beteiligen müssen: an der Entsorgung und Reinigung ihrer Produkte im öffentlichen Raum sowie an Sensibilisierungsmaßnahmen für Abfallvermeidung und gegen Littering. Bisher werden diese Leistungen ausschließlich über Gebühren oder die kommunalen Haushalte finanziert. (gun)



