Abfallwirtschaft

Neuer Bußgeldkatalog für illegale Müllentsorgung

Mit hohen Bußgeldern will Sachsen-Anhalt Müllsünder abschrecken. Damit setzt das Land den Kommunen und Städten einen Rahmen für die Geldstrafen.
10.05.2021

In Sachsen-Anhalt müssen die Kommunen rund eine Million Euro jährlich aufwenden, um unrechtmäßig abgelagerten Abfall zu entsorgen.

 

In Sachsen-Anhalt gibt es einen neuen Bußgeldkatalog gegen illegale Müllentsorgung. Die neuen Vorgaben schafften einen einheitlichen und transparenten Rahmen, teilte eine Sprecherin des Umweltministeriums mit. Bisher war die Höhe des Bußgeldes den Kommunen und Städten überlassen. Nun gibt es eine Spanne für die Geldstrafen.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern greift Sachsen-Anhalt mit den neuen Bußgeldern hart durch. Ein weggeworfener Zigarettenstummel soll laut neuer Verordnung ein Bußgeld zwischen 20 bis 40 Euro nach sich ziehen. Im benachbarten Thüringen kostet das gleiche Vergehen nach Landesrecht zwischen 10 und 30 Euro. Zudem veranschlagt das Land für die illegale Entsorgung von Hausmüllsäcken bis zu 400 Euro. Im Wald abgeladene Waschmaschinen können Strafen bis zu 700 Euro nach sich ziehen. Besonders teuer wird es bei asbesthaltigen Bauabfällen. Hier stehen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro aus.

Letztlich zahlt der Bürger

«Abfall gefährdet Mensch und Natur. Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung», sagte die Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert (Grüne). Die unrechtmäßige Beseitigung von Abfällen verursache neben Umwelt- und Gesundheitsschäden auch zusätzliche Kosten. In Sachsen-Anhalt müssten allein die Kommunen rund eine Million Euro jährlich aufwenden, um solche Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Ausgaben würden auf alle Bürger durch höhere Abfallgebühren umgeschlagen.

Der neue Katalog entlastet nach Angaben der Sprecherin als landeseinheitliche Regelung auch die Kommunen, die sich fortan an den Vorgaben orientieren könnten. Die Verordnung ist am 8. Mai in Kraft getreten. (dpa/hp)