Abfallwirtschaft

NRW: Kabinett billigt Entwurf zur Landesdüngeverordnung

Die Reduzierung von Umweltbelastungen durch landwirtschaftliche Düngung ist ein politisches Ziel der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Dabei soll eine nochmals verschärfte Düngemittelverordnung helfen.
16.01.2019

Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen (CDU)

Das Düsseldorfer Landeskabinett hat den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung gebilligt, die noch im Januar 2019 in Kraft treten soll. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) will damit auf dem eingeschlagenen Weg der Verringerung von Nitraten einen Gang höher schalten. "Die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung zeigt erste Wirkungen. Jetzt müssen weitere Schritte folgen, um die teils weiterhin zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers zu reduzieren", sagt dazu Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU).

Die Landesdüngeverordnung legt in Ergänzung der im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretenen Düngeverordnung in Gebieten Nordrhein-Westfalens mit hoher Belastung des Grundwassers durch Nitrateinträge zusätzliche Anforderungen fest. Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdünger, eine Verlängerung der Schutzfrist für Grünland um zwei Wochen sowie die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden.

Wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Umweltbelastungen

Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. "Die neuen Regelungen sind notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren. Diese stellen die Betriebe dennoch vor zusätzliche Herausforderungen", stellte Ministerin Heinen-Esser klar. Das zeige auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland.

"Mit den zusätzlichen Regelungen leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Umweltbelastung durch die landwirtschaftliche Düngung", sagte Heinen-Esser. Neben einer Verschärfung des Ordnungsrechts legt die Landesregierung den Fokus auf kooperative Ansätze, etwa bei der langjährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Wasser und Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten. Auch durch einen gewässerschonenden Zwischenfruchtanbau und den Einsatz moderner Ausbringungstechnik soll der Verlust von Ammoniak deutlich gemindert und Mineraldünger eingespart werden. (sig)