Abfallwirtschaft

Plastikflut: Nur noch was recycelbar ist, darf exportiert werden

Nachdem China vergangenes Jahr die Schotten für Kunststoffabfälle zum Großteil dichtgemacht hat, verlagerten sich die fragwürdigen Exporte in andere Schwellenländer. Das Basler Abkommen soll dem nun Einhalt gebieten.
14.05.2019

Gegen "illegale Plastikexporte", für den Schutz der Meere: Das ist die Devise des Basler Abkommens.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze kämpfte bereits 2018 gegen den Export von Plastikmüll nach Südostasien, wo die angemessene Infrastruktur für eine umweltgerechte Entsorgung nicht ausreichend vorhanden ist. Nachdem die SPD-Politikerin damals in Genf keinen Erfolg erzielen konnte, haben sich die 187 Vertragsstaaten des Basler Übereinkommens nun geeinigt.

Künftig dürfen Plastikabfälle nur noch frei gehandelt werden, wenn sie gut sortiert sind und sich recyceln lassen. Konkret bedeutet das: Nur noch störstoff-freie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zur Wiederverwertung bestimmt sind, dürfen die Ländergrenzen passieren. Umgekehrt dürfen gefährliche Kunststoffarten nur noch mit Zustimmung der Behörden der Export- und Importstaaten gehandelt und entsorgt werden.

Abkommen schützt vor der Entsorgung im Meer

Nachdem der europäische Plastikmüll, der nur schwer oder gar nicht zu recyceln war, jahrlang nach China ausgelagert wurde, hat sich die Problematik nun auf Afrika und Staaten wie Malaysia und Vietnam verlagert. Das Reich der Mitte hatte Anfang 2018 die Einfuhr von Plastikabfällen stark reglementiert.

Für Schulze sind die Neuregelungen im Basler Abkommen ein großer Fortschritt für eine wirksame Handhabe gegen den zunehmenden Meeresmüll: "Jetzt ist ein Exportstopp für verschmutzte und fragwürdige Plastikabfälle aus der EU nach Asien und Afrika möglich. Die zuständigen Landesbehörden und der deutsche Zoll können in Zukunft verhindern, dass solche Abfälle auf ungesicherten Deponien und am Ende im Meer landen. Europa und Deutschland sind in der Verantwortung, ihren Plastikmüll selbst zu sortieren und möglichst auch selbst zu recyceln."

Inkraftreten Anfang 2021

Die Vollzugsbehörden der Bundesländer, der Zoll, aber auch das Bundesamt für Güterverkehr erhalten durch den Beschluss aus Genf eine deutlich verbesserte Grundlage für Ausfuhrkontrollen, auch weil klarer als bislang festgelegt ist, welche Abfälle frei gehandelt werden dürfen und welche nicht. Ein bisschen müssen die Behörden sich allerdings noch gedulden, denn die Neuregelung tritt erst 2021 in Kraft. Zunächst muss sie in die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen übernommen werden. (ls)