Abfallwirtschaft

Schlupflöcher beim Recycling von Verpackungen beseitigt

Der Grüne Punkt begrüßt Vorlage eines umfassenden Katalogs zur Systembeteiligungspflicht von Verpackungen. Diese Rücknahmepflicht war zuletzt immer löchriger geworden.
10.08.2018

Auch für die Wiederverwertung von Altpapier gibt es im Deutschen einen Zungenbrecher, und zwar „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“. Dieser wird von der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ erstellt. Der Katalog mit dem langen Namen bietet Orientierung für über 400 Produktkategorien, und er deckt in deutscher Gründlichkeit alle relevanten Konsumgüter ab, soll Rechtsunsicherheiten beseitigen und Einzelfallentscheidungen, die im Falle von Restunklarheiten gefällt werden müssten, unnötig machen.

Natürlich muss ein solches Werk wie dieser Katalog in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden. Das ist jetzt wieder geschehen. An der grundsätzlichen Systembeteiligungspflicht von Verkaufs- und Umverpackungen ändert selbstredend nichts, aber die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat sich der Grenzfälle angenommen, die bisher ungeregelt waren. Nun ist geklärt, welche Verpackungen im Zweifel beteiligungspflichtig sind.

Missbrauch hatte wohl überhand genommen

Bisher orientierten sich Hersteller und Erstinverkehrbringer zur Bestimmung der Beteiligungspflicht ihrer Verpackungen an gutachterlichen Feststellungen. Einzelne Hersteller und Erstinverkehrbringer hatten solche Gutachten jedoch genutzt, um sich auf Kosten ehrlicher Akteure der Beteiligungspflicht zu entziehen. Der Schaden durch diese Schlupflöcher lag bisher jährlich bei ungefähr 200 Mio. Euro.

Zentral für die Bestimmung der Systembeteiligungspflicht ist die Frage, wo eine Verpackung typischerweise als Abfall anfällt. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister ermittelt, welche Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher oder einer vergleichbaren Anfallstelle anfallen, also in Gaststätten, Hotels, Sportstätten oder Krankenhäusern. Fallen solche Verpackungen an vielen Orten an, sind sie systembeteiligungspflichtig. Dann wird eine Abgabe fällig.

Im Oktober kommt die finale Version

Das Konsultationsverfahren zum vorgelegten Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen läuft bis zum 21. September 2018. Betroffene Kreise können ihre Stellungnahmen abgeben. Voraussichtlich im Oktober 2018 will die Zentrale Stelle Verpackungsregister den finalisierten Katalog zur Verfügung stellen. Der Grüne Punkt begrüßte inzwischen die Präsentation des vorläufigen Katalogs zur Bestimmung der Systembeteiligungspflicht von Verpackungen. (sig)