Abfallwirtschaft

Tübingen führt Verpackungssteuer ein

Tübingen sagt der Wegwerfkultur den Kampf an: Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden in der Universitätsstadt ab dem kommenden Jahr besteuert. Das ist zwar gut gemeint, sagt der VKU, sei aber dennoch der falsche Ansatz.
31.01.2020

Viele Kommunen setzen auf Aktionen gegen die zunehmende Flut von Einwegbechern.

Als bundesweit erste Kommune erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen: Ab Januar 2021 werden Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Das hat der Gemeinderat am gestrigen Donnerstag mit großer Mehrheit entschieden, wie die Stadt mitteilte. Zahlen müssen die Steuer die Händler, die beispielsweise Take-away-Gerichte und "Coffee to go" in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen.

"Die Wegwerfkultur in den Städten lebt davon, dass die Städte mit Millionenaufwand den Müll beseitigen. Damit ist in Tübingen jetzt Schluss: Wer Müll produziert, muss dafür bezahlen", erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer.

Umweltfreundliches Handeln fördern

Der Grünen-Politiker erhofft sich davon mittelfristig mehr Nachhaltigkeit beim Konsum. "Ich bin mir sicher, dass die Verpackungssteuer umweltfreundliches Handeln befördern und Mehrwegsystemen zum Durchbruch verhelfen wird."

Von der Steuer ausgenommen sind Verpackungen, die der Verkäufer vollständig zurücknimmt und einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführt. Ebenfalls ausgenommen sind Verpackungen, die auf Märkten, Festen und bei zeitlich befristeten Veranstaltungen ausgegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Händler nicht an mehr als zehn Tagen im Jahr Speisen und Getränke im Rahmen solcher Veranstaltungen verkauft.

VKU: "Insellösungen" sind der falsche Weg

Der VKU zweifelt, ob solche "Insellösungen" geeignet sind, Anreize dafür zu schaffen, Abfall zu vermeiden. "Es steht zu befürchten, dass solche – gut gemeinten – Einzelmaßnahmen in der Summe zu einem Flickenteppich führen und bei den Verbrauchern eher Verwirrung stiften, als das Problem an der Wurzel zu packen", teilte der Verband mit.

Stattdessen müsse der Bund bis 2021 die EU-Kunststofflinie auf den Weg bringen. Diese sieht vor, dass sich die Hersteller von Verpackungen gezielt an den Kosten der kommunalen Stadtreinigung beteiligen und so ihrer Verantwortung für saubere Städte und Umweltschutz nachkommen. Um das zu erreichen, müssten alle Kommunen an einem Strang ziehen und sich gemeinsam beim Bund dafür stark machen, die Hersteller nachhaltig in die Pflicht zu nehmen.

1998 hatte die Stadt Kassel einen ähnlichen Vorstoß wie die Universitätsstadt Tübingen gewagt, der vor dem Bundesverfassungsgericht aber nicht bestehen konnte. (amo)