Immer mehr Städte und Kommunen springen auf die Trendwende des Mehrwegbechers auf. Aber auch der ist ökobilanziell nicht einwandfrei.

Immer mehr Städte und Kommunen springen auf die Trendwende des Mehrwegbechers auf. Aber auch der ist ökobilanziell nicht einwandfrei.

Bild: © Weixx/Adobe Stock

Getränkeverpackungen, Pizza-Kartons und Nudelboxen verstärken das Littering-Problem in deutschen Städten und schlagen bei den Entsorgungsbetrieben jährlich mit Tausenden von Euros zu Buche. Allein von 2016 auf 2017 sind die Kosten für die Müllbeseitigung in Tübingen um rund 50.000 Euro gestiegen. Grund genug für die Stadtverwaltung, den Wegwerfwahn ihrer Bürger einzugrenzen.

Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Gemeinderat beschlossen, eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen zu erheben. "In Tübingen packen wir das Übel an der Wurzel. Indem wir die Produktion von Müll teurer machen, beseitigen wir finanzielle Fehlanreize. Einwegverpackungen dürfen nicht billiger sein als Mehrweg-Pfandsysteme", kommentierte Oberbürgermeister Boris Palmer den Grundsatzbeschluss.

Kein Vergleichsfall unter dem neuen Abfallrecht

Die geplante Verteuerung soll einer örtlichen Verbrauchssteuer entsprechen und in den kommenden Monaten von der Stadtverwaltung in einem Satzungsentwurf erarbeitet werden. Ob die Steuer allerdings auch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Bestand hat, ist noch offen. Zwar gehen die Verantwortlichen in Tübingen davon aus, dass eine Verpackungssteuer im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts gültig ist, im Ernstfall kann das aber anders aussehen.

Das BVerfG urteilte Ende der 90er Jahre gegen eine kommunale Verpackungssteuer. Seither wurde nicht mehr über derartige Fälle verhandelt. Tübingen wäre in Anbetracht der sich mittlerweile geänderten Rechtslage im Abfallrecht also ein Präzedenzfall. Was national noch ziemlich unsicher ist, sieht auf EU-Ebene weitaus vielversprechender aus. Die Entscheidung der EU für ein Verbot von diversen Einwegplastik-Produkten könnte den Tübingern in die Hände spielen.

Erfassungs- und Kontrollaufwand schreckt bislang ab

Neben den rechtlichen Hürden steht der Universitätsstadt auch jede Menge Verwaltungsaufwand ins Haus. Schon allein alle Steuerpflichtigen zu ermitteln, ist mit Arbeit en masse verbunden. Immerhin ist grunsätzlich jeder Gastronomiebetrieb oder Einzelhändler, der Lebensmittel im Angebot hat, von der Neuregelung betroffen. Ist erfasst, wer zahlen muss, geht es mit Kontrollen vor Ort weiter.

Die Liste der Aufgaben in Tübingen ist lang, so lang, dass sich bisher keine andere Stadt des Mammutprojektes angenommen hat. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt das Engagement: "Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal gegen die zunehmende Vermüllung unserer Umwelt mit Einwegverpackungen. Ich kann es daher nachvollziehen, wenn die Kommunen versuchen, zumindest einen Teil der Kosten von den Verursachern wieder zu erlangen." (ls)

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