Sie spielen auf Zeit, dieser Eindruck ergibt sich zumindest aus einem Schreiben des Umweltministeriums Baden-Württemberg an die Dualen Systembetreiber. In wenigen Wochen, nämlich zum Jahreswechsel, tritt das neue Verapckungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Demnach müssen die Dualen Systeme einen gemeinsamen Verhandlungsführer benennen und ihn formal gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) anzeigen. In weiten Teilen des Landes ist das allerdings noch nicht geschehen. Und auch wenn es um die Verhandlung der Abstimmungsvereinbarung (AV) geht, plädieren die Dualen für eine Übergangsfirst.
Im Paragraph 35 Absatz drei des VerpackG ist geregelt, dass die AV, soweit sie vor oder zum 1.Januar 2019 ausläuft vorerst auf Grundlage der Verpackungsverordnung fortbestehen kann – allerdings nur bis zu einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Diverse Bundesländer wollten diese Übergangsregelung kippen und auslaufende Abstimmungsvereinbarungen neu verhandeln. Nachdem das Bundesumweltministerium (BMU) erst gegen die Auslegung der Länder war, hat sich mittlerweile das Blatt zu Gunsten der örE gewendet.
LVP und PPK zusammmen verhandeln
Zwar haben die Dualen vor wenigen Monaten selbst noch ein Memorandum zur Rechtslage in Auftrag gegeben, aber ohne Erfolg. So heißt es im dem Schreiben des baden-württembergischen Umweltministeriums, dass Systembetreiber, die eine Neuverhandlung der AV verweigern, einen Widerruf ihrer Systemgenehmigung riskieren. Wer keine Abstimmungsvereinbarung eingeht, obwohl die Alte bereits ausgelaufen ist oder zu Neujahr ungültig wird, befindet sich in einem "abstimmungslosen Zustand". Die zuständige Landesbehörde kann dementsprechend die Systemgenehmigung entziehen und zwar mit sofortiger Wirkung.
Das Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. begrüßt die drastischen Maßnahmen. Die Juristen haben bereits in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Verhandlungsposition der örE unter andrem von der AV abhängt. Bereits im März 2019 wollen die Systembetreiber die Leistungsverträge für Sammlung von Leichtverpackungen für 2020 bis 2022 verhandeln. Ist dann noch keine AV ausgehandelt, müssen die örE die Entsorgung von Pappe, Papier, Kartonage (PPK) getrennt von den LVP-Vereinbarungen verhandeln. Das Problem: Die PPK-Abstimmung ist seit jeher konfliktträchtig. Eine AV könnte das ändern. Dort sollen die Mitbenutzung der Wertstoffhöfe, sowie Papiertonnen und die dafür fälligen Entgelte fixiert werden. Geht es gleichzeitig um den LVP-Deal bringt das die örE in eine bessere Verhandlungsposition für die Mitbenutzungsentgelte als wenn beide Leistungsverträge wie bisher getrennt gemacht werden. Ein Machtwort von oben könnte nun Druck auf die Dualen aufbauen, ihr Spiel auf Zeit aufzugeben. (ls)

