Abfallwirtschaft

VerpackG: Klatsche für die Dualen Systeme

Die Übergangsregelung im Verpackungsgesetz gilt nicht für Abstimmungsvereinbarungen, die vor oder zum Jahreswechsel enden. Wer nicht neu verhandelt, riskiert seine Systemgenehmigung.
05.12.2018

Das Bundesumweltministerium hat ein Machtwort gesprochen und die Dualen Systeme kommen langsam unter Druck, das VerpackG pünktlich umzusetzen.

Sie spielen auf Zeit, dieser Eindruck ergibt sich zumindest aus einem Schreiben des Umweltministeriums Baden-Württemberg an die Dualen Systembetreiber. In wenigen Wochen, nämlich zum Jahreswechsel, tritt das neue Verapckungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Demnach müssen die Dualen Systeme einen gemeinsamen Verhandlungsführer benennen und ihn formal gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) anzeigen. In weiten Teilen des Landes ist das allerdings noch nicht geschehen. Und auch wenn es um die Verhandlung der Abstimmungsvereinbarung (AV) geht, plädieren die Dualen für eine…

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