Für einen ordentlichen Stoffkreislauf benötigt man hochwertige Materialien. Besonders geeignet sind weiße oder farblose Kunststoffe.

Für einen ordentlichen Stoffkreislauf benötigt man hochwertige Materialien. Besonders geeignet sind weiße oder farblose Kunststoffe.

Bild: © Sebastian Kahnert/dpa

Fast pünktlich nach den Feiertagen, zum 1. Januar 2019, tritt das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und räumt nicht nur mit der Flut an übrig gebliebenen Weihnachtsverpackungen auf, sondern verschärft die Recyclingquoten für sämtliche Abfallsorten wie Aluminium, PPK (Papier, Pappe, Karton) und Plastik. Zu spüren bekommen das vor allem diejenigen, die Tüten, Becher und Co. überhaupt erst in Umlauf bringen und alljene, die sich um die Entsorgung kümmern. Der Gesetzgeber hat sich aber nicht nur neue Pflichten überlegt, sondern lockt auch mit finanziellen Anreizen.

Händler, egal ob E-Commerce oder Einzelhandel, sollen, wenn sie recyclingfreundliche Verpackungen einsetzen, bei der Lizenzierung ihrer Verpackungen bei den Dualen Systemen finanziell entlastet werden. Laut Paragraph 21 müssen Systembetreiber finanzielle Anreize für den Einsatz von Rezyklaten und nachwachsenden Rohstoffen schaffen. Was Händler tun müssen, um davon zu profitieren, liefert die Zentrale Stelle Verpackungsregister gleich mit:

Nach dem Recycling ist vor dem Recycling

Weiße, ungefärbte Kunststoffverpackungen aus PP (Polypropylen) oder PE (Polyethylen) lassen sich beispielsweise deutlich besser verwerten als gefärbte oder großflächig etikettierte Verpackungen. Da die Farbe „Weiß“ die Nahinfrarotstrahlen der Sortiermaschine besonders gut absorbiert, finden „namen- und weitgehend farblose“ Kunststoffbecher, Tüten und Schalen einfacher ihren Weg in den richtigen Verwertungspfad.

Eine qualitativ hochwertige stoffliche Verwertung ist wiederum für die Herstellung und den Einsatz von Rezyklaten entscheidend. Immerhin laden die Kunststoffe nach dem Recycling wieder im Warenregal. Ein Augenmerk auf das Produkt-Desgin könnte sich also künftig lohnen, einer der größten Verpackungsmärkte ist allerdings von der Rezyklat-Regelung ausgenommen.

Keine Rezyklate im Lebensmittelmarkt

Aufgrund von Hygiene- und Frischhaltevorschriften dürfen recycelte Kunststoffe nicht bei Lebensmittelverpackungen zum Einsatz kommen – so will es die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). PET-Flaschen machen die einzige Ausnahme.

Bevor sich Inverkehrbringer überhaupt mit den finanziellen Anreizen der Dualen Systeme beschäftigen können, müssen sich ihren eigenen Pflichten nachkommen. Jeder der Waren verkauft, muss deren Verpackung bei Lucid, dem Online-Registrierungsportal der Zentralen Stelle, anmelden. Bereits 79 000 Händler haben das schon erledigt, erklärt das Umweltbundesamt.

Nicht die eigene Pflicht vergessen

Wer sich nicht bis Neujahr registriert hat, aber dennoch verpackte Waren in Umlauf bringt, riskiert Bußgelder und blockiert die Verhandlungen mit den Systembetreibern. Für die Systemzugehörigkeit braucht es nämlich eine Lucid-Bestätigung.

Trotz Verschärfungen und finanzieller Anreize treten kurz vor dem Start des neuen Gesetztes auch erste Kritiker auf den Plan: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert ein fehlendes Abfallvermeidungsziel. „Es gibt Ziele zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Wasserqualität. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es noch immer kein Vermeidungsziel gibt, welches die Umweltschäden durch die Herstellung und Entsorgung von Verpackungen verringert. Ohne die Festlegung einer verbindlichen Zielmarke werden die Abfallberge nicht viel kleiner werden“, mahnt Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin.

Höhere Lizenzentgelte kaum umsetzbar

Auch VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp sieht Lücken, insbesondere bei den höheren Lizenzentgelten, die Inverkehrbringer an die Dualen Systeme zahlen müssen: „Ob das so funktioniert, darf bezweifelt werden. Grund ist die Struktur des Systems: Die duale Verpackungsentsorgung wird von neun Systemen organisiert,  die miteinander im Wettbewerb stehen. Deswegen könnten Hersteller, die bei einem Systembetreiber aufgrund der schlechten Recycelbarkeit ihrer Verpackungen mehr zahlen müssen, zu einem anderen Systembetreiber mit einem günstigeren Angebot wechseln. Wir hoffen, dass künftige Gesetzgebungsverfahren genau hier ansetzen. Insbesondere bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für Einwegkunststoffe in nationales Recht besteht die Chance, die Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen.“ (ls)

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