Abfallwirtschaft

Verpackungsregister Lucid geht an den Start

Der Countdown für das neue Verpackungsgesetz läuft: Der erste Vorbote kündigen sich jetzt schon an – die Registrierungsplattform für Inverkehrbringer ist online.
06.09.2018

Im Rahmen des neuen Verpackungsgesetzes soll Lucid für Ordnung im Lizenzierungsmarkt sorgen.

Alle Unternehmen, die verpackte Waren für den privaten Gebrauch zum ersten Mal in Umlauf bringen, müssen sich beim Verpackungsregister „Lucid“ anmelden. Die Online-Plattform ist Teil des novellierten Verpackungsgesetzes, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt.

Wer sich nicht registiert, darf seine verpackten Waren nicht mehr verkaufen. Das gilt unabhängig davon, ob die Produkte im Laden oder über einen Onlineshop vertrieben werden. Die schärferen Vorschriften waren unter anderem nötig geworden, da sich „Trittbrettfahrer“ in der Vergangenheit  nicht an den Lizenzierungskosten für Verpackungsmüll beteiligt hatten und das System ins Wanken brachten.

Register gibt Verbrauchern Einblick

Jeder Hersteller hat eine Produktverantwortung und muss seine Verpackungen bei einem der dualen Systeme lizenzieren lassen. Systembetreiber, wie der Grüne Punkt, sorgen im Gegenzug für die Sammlung und Verwertung der Verpackungen. Doch nicht alle kamen dieser Lizenzierungspflicht für den gelben Sack oder die gelbe Tonne nach.

"Manche Produzenten, die sich bisher vor ihrer Verantwortung gedrückt haben, werden sich dann womöglich zum ersten Mal Gedanken machen müssen, wie sie sparsamer und ökologischer verpacken können“, erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Die Registrierung bei Lucid ist ab sofort über die Seite der Zentralen Stelle für Verpackungsregister möglich. Nötige Angaben sind unter anderem der vertriebene Markenname und die Stammdaten des Unternehmens. Das Register ist künftig öffentlich abrufbar, sodass auch Endverbraucher einen transparenten Überblick über die lizenzierten Waren haben. (ls)