Abfallwirtschaft

VKU: Bürger zahlen künftig doppelt für Plastikverpackungen

Die Carbon-Leakage-Verordnung könnte Müllexporte ins Ausland befördern. Warum sich ein anderes Instrument besser eignet.
25.02.2021

Bürger könnten künftig doppelt für die Verbrennung von Plastikabfällen aufkommen: über die EU-Plastiksteuer und über die CO2-Bepreisung. (Symbolbild)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat sich kritisch zur Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geäußert. Sie stelle kein Instrument gegen den drohenden Mülltourismus dar, so der Branchenverband. Die Verordnung betrifft vor allem Unternehmen, die mit ihren Produkten besonders im internationalen Wettbewerb stehen.

Sie sollen eine Kompensation dafür erhalten, wenn sich ihre Produktionskosten durch den neuen CO2-Preis auf eingesetzte Brennstoffe stark verteuern. Damit soll eine Abwanderung der Produktion ins Ausland verhindert werden. Das wäre nicht nur volkswirtschaftlich nachteilig, die CO2-Emissionen würden auch lediglich verlagert.

Müllexporte könnten attraktiver werden

Positiv ist aus Sicht der Stadtwerke der Ansatz in der Verordnung, dass bestimmte Unternehmen als Gegenleistung zur Beihilfegewährung auch Mitglied in einem registrierten Energie- und Klimanetzwerk sein können. Über 2580 Unternehmen hätten so bereits ihre Energieeffizienz verbessert. Die Regelung sollte daher möglichst ausgeweitet werden, so der VKU

Kritisch bewertet der VKU, dass aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Siedlungsabfälle in den nationalen Emissionshandel einbezogen werden sollen. Diesen droht dann der Carbon-Leakage-Effekt. Damit würde der Müllexport auf ausländische Deponien oder Verbrennungsanlagen ohne CO2-Preis immer lohnender, so der Branchenverband.

VKU: EU-Plastiksteuer sollte umgelegt werden

Im Verordnungsentwurf, der sich gerade in der Verbändeanhörung befindet, taucht der Entsorgungssektor nicht auf. Die kommunalen Entsorgungsbetriebe wären – mangels Gewinnerzielungsabsicht – zudem auch nicht antragsberechtigt für Kompensationszahlungen. Der VKU argumentiert daher, dass Siedlungsabfälle grundsätzlich nicht in den nationalen Emissionshandel passen.

Belastet würden durch einen CO2-Preis die Abfallgebührenzahler. CO2-intensive Produktionsbetriebe könnten mit einer Entlastung rechnen. Ein wirksames Instrument zur Reduzierung von abfallstämmigen CO2-Emissionen wäre es, die EU-Plastiksteuer auf die Hersteller von Plastikverpackungen umzulegen: Diese würde durch die Kunststoffindustrie beglichen werden, so der Verband.

Doppelte Belastung für Bürger

Die Bürger würden nach dem gegenwärtigen Ansatz doppelt für die Verbrennung von Kunststoffabfällen zur Kasse gebeten: einmal als Steuerzahler für die EU-Plastiksteuer anstelle der Kunststoffindustrie und einmal als Abfallgebührenzahler über den CO2-Preis für den fossilen (Kunststoff-)Anteil im Siedlungsabfall.

Zu einer solchen unfairen Doppelbelastung der Verbraucher ohne jeglichen Lenkungseffekt für den Klimaschutz soll es nicht kommen. (jk)