Deutschland

EU-Trinkwasserrichtlinie vor der Revision

Nach 20 Jahren hat das EU-Parlament über eine Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie abgestimmt. Vorallem das Vertrauen der Verbraucher ins Trinkwasser soll weiter gestärkt werden.
23.10.2018

Die Verbraucher können auf die Qualität ihres Trinkwassers vertrauen.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Dienstag (23. Oktober) über den Berichtsentwurf zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie abgestimmt. Damit positioniert sich das EU-Parlament zum Vorschlag der EU-Kommission.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die kommunale Wasser- und Abwasserwirtschaft vertritt, begrüßt diese Entscheidung: "Es ist gut, dass das EU-Parlament die 20 Jahre alte EU-Trinkwasserrichtlinie anpassen und das Vorsorge- und das Verursacherprinzip stärker in der Richtlinie verankern will. Das begrüßen wir ausdrücklich."

Mehr Vertrauen ins Trinkwasser

Der Änderungsvorschlag des Parlaments sieht vor, das Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität ihres Trinkwassers weiter zu bestärken – nicht zuletzt, um die Abfüllung in Plastikflaschen und somit den Plastikmüll zu reduzieren.

Dabei sollen Aspekte und Kriterien helfen, die der Verbraucher auch selbst in eigener Wahrnehmung erfahren kann, vor allem Geruch, Geschmack oder Färbung. Das bestehende System dieser sogenannten «Indikatorparameter» soll beibehalten werden. Die Informationen betroffener Verbraucher über die potenzielle Gefährdung ihrer Gesundheit und deren Ursache soll auf die Fälle beschränkt werden, in denen tatsächlich eine potenzielle Gesundheitsgefährdung besteht.

Keine Anpassung an WHO Parameter

Brüssel entschied sich hingegen gegen eine Anpassung entsprechender Parameter und Grenzwerte an die Empfehlungen der WHO. Diese hatte unter anderen vorgeschlagen, für Stoffe mit hormonverändernder Wirkung keine Leitwerte zu bilden, da sie derzeit keine Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko dieser Stoffe im Hinblick auf Trinkwasser sieht. Für solche Stoffe sieht das EU-Parlament dennoch eine Aufnahme vor, was zu erheblichen Mehrkosten für die Wasserwirtschaft führen kann, da diese Stoffe analysiert und gegebenfalls entfernt werden müssen.

Ein grundsätzlicher Baustein bei der Richtlinenanpassung ist die verpflichtende Einführung eines sogenannten "risikobasierten Ansatzes" für den Prozess, um die Trinkwasserqualität zu überprüfen. Damit soll der Weg des Wassers von der Entnahmestelle bis zum Wasserhahn überwacht werden, um beispielsweise Gefährdungen frühzeitig erkennen zu können. Das Europäische Parlament fordert hier klare Zuständigkeiten, wobei der nationale Gesetzesrahmen berücksichtigt werden muss. (hol)