Urteil: Diesel-Fahrverbot in Mainz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist in ihrem Klagemarathon für „Saubere Luft“ einen Schritt weiter. Das Verwaltungsgericht Mainz hat der Klage gegen die Landeshauptstadt Recht gegeben. Seit Jahren werden die Stickstoffdioxidgrenzwerte überschritten – der Luftreinhalteplan und Dieselfahrverbote sollen das nun ändern.
Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, sei schnellstmöglich einzuhalten, heißt es in dem Urteil. Damit die 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht länger überschritten werden, muss der Luftreinhalteplan spätestens zum 1. April nächsten Jahres weitergeschrieben werden. Doch damit nicht genug, müssen auch Diesel-Fahrverbote bis spätestens 1. September 2019 Eingang in den Plan finden.
34 Städte auf der Klageliste der DUH
Die Stadtverwaltung denkt nun über eine Berufung gegen das Urteil nach, vorerst wolle man aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, erklärte Michael Ebling (SPD), Oberbürgermeister von Mainz. Die DUH hat mittlerweile 29 Städte wegen zu hohen NO2-Werten verklagt. Gegen Hagen, Freiburg, Oberhausen und Wuppertal wird die Organisation im November vor Gericht ziehen. (ls)