Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Donnerstag das Klimaschutzgesetz in seiner jetzigen Form für in Teilen verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neufassung verpflichtet. Wie die aussehen könnte, hat sich Agora Energiewende überlegt und macht in einem neuen Eckpunktepapier sechs verschiedene Vorschläge.
So soll der zeitliche Horizont für das Ziel der Klimaneutralität von 2050 auf 2045 verschärft werden. Hierfür und auch für die vom Bundesverfassungsgericht anvisierte Generationenverantwortung muss das Treibhausgasbudget bis 2050 um knapp ein Drittel von 12,8 auf 8,8 Gigatonnen CO2-Äquivalent reduziert werden, so Agora Energiewende. Dabei müssen die Emissionsminderungen gerecht über die kommenden 25 Jahre verteilt werden. Konkret heißt das, statt 65 Prozent weniger CO2-Emissionen bis 2030, wie sie im aktuellen Gesetzestext festgeschrieben sind, sollen die Emissionen um 77 Prozent bis 2035 sinken und bis 2040 um 90 Prozent.
Indikative Sektorziele bis 2045
Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seinem Urteil, dass jeder Sektor auch über 2030 hinaus eine Orientierung für die weitere CO2-Entwicklung seines Sektors bekommt. Daher müssen zum einen die Sektorenziele für Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft bis 2030 angepasst werden. Zum anderen schlägt Agora vor, für mehr Planungssicherheit indikative Sektorenziele für die Zeit danach festzulegen. Die konkreten Jahresemissionsgrenzen sollen dann aber auf Vorschlag des Expertenrats für Klimafragen vom Bundestag beschlossen werden.
Und auch an die CO2-Preis-Gestaltung müsse die Regierung aus Sicht der Denkfabrik ran. Aktuell erlaubt das Klimaschutzgesetz, die Verfehlung einer Jahresemissionsmenge in einem Sektor auf die Folgejahre des Jahrzehnts anzurechnen. Dies ist de facto eine Verschiebung der Klimaschutzanstrengungen auf spätere Generationen. Eine automatische CO2-Preis-Erhöhung bei Zielverfehlung ermöglicht die umgehende Nachsteuerung. Bundesregierung und Bundestag können diese Erhöhung abwenden, wenn sie vergleichbar effektive Maßnahmen beschließen.
CO2-Schattenpreis
Darüber hinaus plädiert Agora für die Einführung eines CO2-Schattenpreises. Das EU-Klimagesetz schreibt vor, dass die EU-Kommission künftig ihre Folgeabschätzungen für Regulierungen dahingehend ergänzen muss, ob sie mit dem Klimaneutralitätsziel und den Klimaschutzzielen für 2030 und 2040 vereinbar sind. Eine entsprechende Regelung für Deutschland wäre ebenso sinnvoll, so die Denkfabrik. Für ökonomische Analysen und Berechnungen sei es dabei sinnvoll, einen Schaden in Höhe von 195 Euro je Tonne CO2 einzupreisen.
Die Kompetenzen des deutschen Expertenrats müssten deutlich ausgeweitet werden – gerade, weil das Bundesverfassungsgericht auf die stets vorhandenen wissenschaftlichen Unsicherheiten hingewiesen hat, heißt es im Eckpunktepapier. So sollte der Rat künftig nicht nur die Plausibilität von Daten, Erhebungsmethodik und Annahmen bewerten, sondern auch inhaltliche Stellungnahme abgeben, Trends abschätzen und Maßnahmen vorschlagen.
Novelle noch vor der Wahl?
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat am Wochenende bereits angekündigt eine Novelle des Klimaschutzgesetztes vorziehen zu wollen. Darin sollen die Ziele für 2030 verschärft und Zwischenziele für die Folgejahre gefasst werden. (lm)



