Es ist die erste Amtshandlung der Ampel-Koalition die Energiewende-Ziele aus dem Koaltionsvertrag in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Das BMWK hat sich gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium auf eine Flächenerweiterung für Agri-PV-Anlagen verständigt.
Sogenannte Agri-PV-Anlagen sollen künftig auf allen Ackerflächen über das EEG gefördert werden. Das ermögliche eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche, heißt es in dem Eckpunktepapier der Ministerien. Bislang werden Agri-Solarkraftwerke zwar auch schon über das EEG gefördert, allerdings gibt es diverse Einschränkungen bei den Ackerflächen. Die erste Ausschreibung für landwirtschaftliche PV-Anlagen findet im April diesen Jahres statt, gemeinsam mit Floating-PV und Solaranlagen auf Parkplatzflächen. Insgesamt stehen hier zunächst 50 MW zur Verfügung.
Agri-PV ist Teil der Innovationsausschreibungen
Der BSW begrüßt die Pläne der Ampel-Koalition, äußert allerdings auch Bedenken: Die Solarstromerzeugung mittels Agri-PV führe erfahrungsgemäß zu konstruktiv bedingten Mehrkosten, was eine gezielte Förderung mittels eines jährlich aufwachsenden Auktionsvolumens erforderlich mache. Andernfalls drohe die von der Bundesregierung angestrebte Öffnung der Standortkulisse für diese Nutzungsform weitgehend ins Leere zu laufen, so BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Ob und wie sich der Fördermechanismus in den Ausschreibungen künftig für Agri-PV-Anlagen ändert, geht aus dem Eckpunktepapier bislang nicht hervor. Die Verständigung der einzelnen Ressorts soll in das vom BMWK geplante Osterpaket einfließen.
200 GW zusätzlich an PV-Leistung
„Wir legen heute einen Vorschlag vor, der einen maßgeblichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik leisten kann. Wir rechnen damit, dass auf land-wirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das ist eine enorme Steigerung, heute haben wir knapp 60 Gigawatt. Das bringt den Klimaschutz voran und behält gleichzeitig die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes im Auge“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Die Förderung mit GAP-Mitteln, wie sie Landwirte bisher beantragen können, bleibt von den geplanten Neuregelungen unberührt, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15 Prozent durch die Stromerzeugung beeinträchtigt wird. Zur Flächenerweiterung für den Agrar-PV-Ausbau gehören künftig auch Moorböden, vorausgesetzt sie werden wiedervernässert.
Mehr Fläche für konventionelle Freiflächen-Anlagen
Neben der Flächenerweiterung für landwirtschaftliche PV-Anlagen soll auch für Freiflächen-Anlange mehr Platz geschaffen werden. Aufgrund neuer EU-Kriterien solle es künftig mehr sogenannte „benachteiligte Gebiete“ geben, heißt es im Eckpunktepapier. Hierzu gehören z.B. Berggebiete und Gebiete, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Allerdings gilt für diese Flächen genau wie bisher die Länderöffnungsklausel. Die Bundesländer können also selbst entscheiden, ob sie diese Gebiete für den PV-Ausbau zugänglich machen oder nicht.
Branchenvertretern wie dem BSW ist diese Länderöffnungsklausel ein Dorn im Auge. So sei es nicht nachvollziehbar, dass bislang weiterhin keine bundeseinheitliche Öffnung der Photovoltaik-Standorte auf sogenannten „benachteiligten Gebieten“ angestrebt werde. Hinzu komme, dass es jeder Kommune selbst überlassen werden solle, Naturschutzkriterien bei der Genehmigung von Solarparks zu definieren. Dadurch drohe es zu einer erheblichen Verzögerung von Genehmigungsprozessen zu kommen.
Einheitliche Naturschutzregeln statt kommunale Hoheit
Kommunen sollen laut der Vereinbarung der Ministerin ermächtigt werden, in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorzugeben, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen auf den – durch das EEG geförderten – Flächen einzuhalten sind.
Der BSW weist darauf hin, dass es aufgrund des technologischen Fortschritts ohnehin keine Bestrebungen der Solarbranche gebe, in den Wetbewerb um landwirtschaftlich oder naturräumlich besonders wertvolle Flächen zu treten. Es bestehe zudem Einvernehmen mit Naturschützern, dass sich bei einer intelligenten Planung und Pflege der Solarpark-Standorte häufig sogar eine ökologische Aufwertung der für die Solarstromerzeugung genutzten Flächen erreichen lasse. Den erforderlichen Flächenbedarf für ebenerdig errichtete Solarparks zur Umsetzung der Klimaschutz- und Energiewendeziele beziffert der BSW auf weniger als ein Prozent der Landesfläche. (lm)
