Deutschland

Bund und Länder vereinbaren Fahrplan für Kohleausstieg

Der Druchbruch ist geschafft: Die Bundesregierung und die vier Kohleländer haben sich auf einen Abschaltplan für die klimaschädlichen Braunkohle-Kraftwerke und viele weitere Details geeinigt.
16.01.2020

Bis Mitte des Jahres soll der Gesetzentwurf für den Kohleausstieg verabschiedet werden.

 

Auf dem Weg zum Kohleausstieg haben die Bundesregierung und die vier Kohleländer einen Durchbruch geschafft. Sie einigten sich in der Nacht zum Donnerstag im Kanzleramt auf einen Abschaltplan für die klimaschädlichen Braunkohle-Kraftwerke und viele weitere Details. Am Donnerstagvormittag wollen die zuständigen Fachminister sich öffentlich dazu äußern. Auch der genaue Zeitplan für das Abschalten soll voraussichtlich schon am Donnerstag bekanntgegeben werden, wenn die Betreiber der Kraftwerke und Tagebaue zugestimmt haben. Noch im Januar soll der Gesetzentwurf für den Kohleausstieg auf den Weg gebracht werden und bis Mitte des Jahres verabschiedet sein.

Deutschland soll bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Stein- und Braunkohle aussteigen. Das hatte eine Kommission aus Politik, Wirtschaft und Klimaschützern vor einem Jahr entschieden. Die Kohleregionen sollen parallel insgesamt 40 Mrd. Euro für den Umbau ihrer Wirtschaft bekommen. Vor dem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten die Ministerpräsidenten der Kohleländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen auf verbindliche Zusagen gepocht – nun wurde ihnen eine Bund-Länder-Vereinbarung bis Mai zugesagt.

Anpassungsgeld für Beschäftigte

Wenn der genaue Abschaltplan bekannt wird, klären sich auch Fragen, die in der Nacht zum Donnerstag zunächst unbeantwortet blieben: etwa, wie viel Entschädigung Unternehmen wie RWE und EPH fürs vorzeitige Abschalten bekommen, ob das neue Steinkohle-Kraftwerk Datteln 4 in NRW ans Netz darf oder was mit dem Braunkohle-Kraftwerk Schkopau passiert. Für Steinkohle-Kraftwerke soll es zunächst Ausschreibungen geben, so dass Betreiber sich aufs Abschalten gegen Entschädigung bewerben können.

Beschäftigte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie in Steinkohle-Kraftwerken sollen bis 2043 von einem sogenannten Anpassungsgeld profitieren können. Wenn sie ihren Job verlieren, können sie damit die Zeit bis zum frühzeitigen Renteneintritt überbrücken. So etwas gibt es schon für den Steinkohle-Bergbau.

Überprüfung der Regelung

In den Jahren 2026 und 2029 soll im großen Stil überprüft werden, wie es mit dem Kohleausstieg läuft. Eine Frage soll dabei auch sein, ob Stilllegungsdaten nach 2030 um je drei Jahre vorgezogen werden können – damit vielleicht doch schon 2035 komplett Schluss ist.

Der umkämpfte Hambacher Forst in Nordrhein-Westfalen ist zum Symbol geworden für den Kampf deutscher Klimaschützer gegen die Kohlebranche. Der vorgesehene Pfad für den Kohleausstieg stellt sicher, dass der «Hambi bleibt», wie die Demonstranten es gefordert haben – dagegen hatte RWE sich lange gewehrt. Beim Tagebau Garzweiler in NRW gibt es dagegen keine Änderung. Was die rot-grüne Landesregierung 2016 beschlossen hat, bleibt gültig – inklusive der Umsiedlung von Menschen, deren Dörfer dem Kohlebagger weichen sollen. Das sei notwendig für die Sicherheit der Energieversorgung, heißt es im Beschluss von Bund und Ländern.

Ökostrom und Gaskraftwerke

Zum heftig umkämpften Thema Ökostrom-Ausbau gab es zunächst keine Details – nur das Bekenntnis, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend im Rahmen einer Gesetzesnovelle beschleunigt werden soll. Zusätzliche Gaskraftwerks-Kapazitäten sollen an bisherigen Kraftwerksstandorten die wegfallende Energie ersetzen – zum Beispiel im brandenburgischen Jänschwalde. Weitere Orte dafür wurden zunächst nicht bekannt.

Die Strompreise sollen über eine Absenkung der Ökostrom-Umlage gesenkt werden, wenn der CO2-Preis ab 2021 Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl verteuert. Über eine Förderrichtlinie sollen zudem Unternehmen mit extrahoher Stromrechnung, die im internationalen Wettbewerb stehen, ab 2023 durch einen «jährlichen angemessenen Zuschuss» entlastet werden. (dpa/hp)