Zum Jahreswechsel hat sich laut novelliertem Atomgesetz der Name des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit geändert. Aus BfE wird BASE – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. In der Gesetzesbegründung heißt es, der neue Name bringe die Rolle und die Aufgaben der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Bundes besser zum Ausdruck. Auch stelle er eine bessere Unterscheidbarkeit zu weiteren Akteuren im Bereich der nuklearen Sicherheit her wie zu den Unternehmen BGZ mbH und BGE mbH. Bei den Abkürzungen kam es wegen der Ähnlichkeit in der Vergangenheit häufig zu Verwechslungen.
Wörtlich heißt es im Gesetz: Durch die Ähnlichkeit der Namen „… besteht eine hohe und vielfach eintretende Verwechselungsgefahr. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit von Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist jedoch eine klare und bereits durch die Namen und Abkürzungen der Institutionen erkennbare Rollenzuschreibung elementar.“
Aufgaben ändern sich nicht
Das BASE führt unter anderem Aufsicht bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Es prüft Genehmigungsanträge bei der Zwischenlagerung und Transporte dieser Abfälle. Aufgaben und Handeln der Behörde orientieren sich dabei am Maßstab der Sicherheit, so eine Mitteilung der Behörde. Mit der Anpassung gehen keine Änderungen der gesetzlichen Aufgaben einher.
Mit dem Austausch der Begriffe „kerntechnische Sicherheit“ durch „nukleare Sicherheit“ geht zudem eine sprachliche Anpassung an die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums einher, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Dies werde laut Gesetzentwurf die Wiedererkennbarkeit des BASE als Bundesamt im Geschäftsbereich des BMU stärken. (hp)


