Deutschland

Bundesrat billigt Entschädigung für Atomkraftwerke

Die Novelle des Atomgesetzes ist nun beschlossene Sache: RWE und Vattenfall bekommen ihre millionenschwere Entschädigung für die Folgen des beschleunigten Ausstiegs.
09.07.2018

Auch der Vattenfall-Standort Krümmel ist von den Entschädigungszahlungen betroffen.

Gut eine Woche nach dem Bundestag billigte der Bundesrat am Freitag die Gesetzesnovelle zum finanziellen Ausgleich für RWE und Vattenfall. Die beiden Energiekonzerne sollen für sogenannte frustrierte Investitionen nach dem überraschenden Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung von 2011 in Millionenhöhe entschädigt werden.

Hintergrund der Ausgleichszahlungen ist der Beschluss der damaligen schwarz-gelben Koalition im Frühjahr 2011: Nach dem Reaktorunglück von Fukushima wurde ein schnellstmöglicher Ausstieg aus der Kernenergie forciert, obwohl der Gesetzgeber erst wenige Monate vorher – im Herbst 2010 – die Laufzeit der Meiler verlängert  und den Unternehmen größere Reststrommengen versprochen hatten. RWE und Vattenfall klagten daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht.

Entschädigungen für den Zeitraum Oktober 2010 bis März 2011

Die Karlsruher Richter hatten im ihrem Urteil vom Dezember 2016 den Automausstieg im Grundsatz bestätigt, aber gleichzeitig festgestellt, dass sogenannte Randinteressen der Versorger betroffen sind, die eine finanzielle Entschädigung erfordern. Nun setzt der Bundestagsbeschluss die höchstrichterliche Vorgabe um.

Für die Praxis heißt das nun, dass die Versorger für ihre Investitionen zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 entschädigt werden. Schließlich investierten sie in ihre Standorte im Vertrauen auf die ursprünglich beschlossene Laufzeitverlängerung.

Reststrommenge kann erst bis 2023 ermittelt werden

Darüber hinaus sollen RWE und Vattenfall Zahlungen für Reststrommengen aus den Kraftwerken Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich erhalten, soweit diese bis zum endgültigen Ausstieg Ende 2022 nicht auf andere AKW übertragen werden konnten.

Umweltbundesministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte das „Bekenntnis von Bundestag und Bundesrat zum beschleunigten Atomaussteig“.  Damit bleibt es bei den gesetzlich festgelegten Abschaltterminen für sämtliche Atomkraftwerke in Deutschland. Wie viel Geld die Unternehmen letztlich bekommen, wird sich erst nach dem vollzogenen Ausstieg zeigen. Dann kann die zu entschädigende Reststrommenge berechnet werden.  Das novellierte Atomgesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und tritt in Kraft sobald die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. (ls)