Der Zubau der Windenergie stockt immer mehr.

Der Zubau der Windenergie stockt immer mehr.

Bild: © Gerhard Haaken/Pixelio

Nach monatelangem Stillstand gab es auf den letzten Metern zur EEG-Novelle doch noch etwas Bewegung. Bis in die Nacht vor der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs an diesem Mittwoch im Bundeskabinett wurde noch nachjustiert. Die Ausbauziele, Smart-Meter-Pflicht für PV-Kleinstanlagen und vage Post-EEG-Lösungen bleiben jedoch bestehen.

Allen voran wurde bei den neu geplanten Ausschreibungen für PV-Dachanlagen nachgebessert. Während Branchenverbände, wie der BEE und BSW das Ausschreibungssegment, welches in Frankreich bereits als gescheitert gilt, grundsätzlich kritisieren, hält das Kabinett nach wie vor daran fest, will aber die Leistungsschwellen für die Teilnahme bei 500 kW fixieren.

Schwammiges Konzept für Post-EEG-Windkraft

Ursprünglich war im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums eine schrittweise Herabsetzung der Leistungsschwelle für eine verpflichtende Teilnahme an den Dachanlagen-Ausschreibungen vorgesehen. Zudem sollen private Investoren, die kleine PV-Anlagen errichten, oder Bürgerenergie-Solarparks bis 750 kW in der Freifläche weiterhin von den Ausschreibungen ausgenommen bleiben. Für diese Investorengruppen seien stark wettbewerbliche Ausschreibungen wenig geeignet, heißt es im Gesetzesentwurf, der vom Kabinett verabschiedet wurde und der ZfK vorliegt.

Doch nicht nur bei den Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren wurde nachgebessert, auch die Weiterbetriebsoptionen für Ü20-Anlagen wurden ergänzt. So sollen größere Anlagen, insbesondere Windenergieanlagen an Land, von einer Regelung zur Überbrückung der durch die Corona-Pandemie bedingten niedrigen Strompreise profitieren. Wie genau diese Übergangslösung für Post-EEG-Windturbinen aussehen soll, ist im aktuellen Entwurf nicht näher erklärt.

Vergütung entfällt erst bei Negativ-Preisen ab einer Stunde

In einem Pressestatement zum EEG-Entwurf betonte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier jedoch, dass sowohl zu künftigen Regelungen für Repowering-Vorhaben als auch für den Weiterbetrieb von Alt-Anlagen Gespräche zwischen den beteiligten Ressorts liefen und mit konkreten Lösungsvorschlägen Anfang November gerechnet werden könne.

Bereits abgeschlossen ist hingegen die Änderung des Paragraphen 51 Absatz 1 zur Vergütung bei negativen Spotmarktpreisen. Wo zunächst vorgesehen war bereits nach 15 Minuten mit durchgehend negativen Preisen den anzulegenden Wert auf Null zu setzen, soll dies nun erst erfolgen, wenn der Spotmarktpreis für eine Stunde ins Minus rutscht. Ohnehin gilt diese Regelung allerdings nur für Neu-Anlagen, Bestandsanlagen unterliegen nach wie vor der 6-Stunden-Regel.

Ökostromlücke droht nach wie vor

Keine Veränderungen gab es bei den anvisierten Ausbaukorridoren für Wind, Solar und Biomasse. So bestätigte das Kabinett die Bedarfsprognose des BMWi in Höhe von 580 TWh bis 2030. Verbände und Unternehmen hatten im Vorfeld eindringlich auf eine drohende Ökostromlücke von 100 TWh hingewiesen.

Auch an der umstrittenen Smart-Meter-Pflicht für Erneuerbaren-Anlagen ab einem kWp hat die Regierung festgehalten. Künftig müssen alle Anlagen die nach der Markterklärung durch das BSI in Betrieb genommen wurden, mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Für Anlagen-Betreiber bedeutet das künftig Kosten zwischen 60 und 100 Euro pro Jahr.

Smart-Meter auch für kleine Alt-Anlagen

Auch Betreiber von ausgeförderten Kleinanlagen kommen nicht um den Einbau eines intelligenten Messsystems herum, wenn sie Eigenverbrauch und Direktvermarktung von Überschussstrom kombinieren wollen. Umgekehrt hat es die vielfach erhoffte Befreiung von der EEG-Umlage für Prosumer, die ihren Strom ganz oder teilweise selbst verbrauchen, nicht in den Gesetzestext geschafft. Wer künftig mit seiner Post-EEG-Anlage in den Eigenverbrauch wechselt, zahlt 40 Prozent EEG-Umlage.

Den Erneuerbaren-Verbände und Branchenvertreter dürfte diese Mischung aus kleinen Anpassungen und der Fixierung weitreichender Vorschläge aus dem ursprünglichen Referentenentwurfs viel Stoff für Kritik liefern. (lm)

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