Die Preise für Batteriespeicher sind gesunken – nun muss der Gesetzgeber nachziehen. Foto: © AdobeStock

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Bild: © dzmitrock87/AdobeStock

Die Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes sorgt in der Branche für Furore, denn es sieht kein klares Unbundling zwischen Netzbetrieb und anderen Aktivitäten zur Energieversorgung vor.

So dürfen Netzbetreiber künftig Eigentümer von Energiespeichern bleiben und auch werden – ohne Begrenzung von Größe und deren Einsatzort, erklärt der Verband Deutscher Energiehändler (EFET). „Für den Aufbau einer möglicherweise großen Speicherflotte bei Netzbetreibern bis 2024 gibt es weder eine regulatorische Grundlage noch eine Grenze“, so Bernhard Walter, Vorstandsvorsitzender von EFET. Darüber hinaus dürfen sie auch Energiespeicher ausschreiben, ohne dass diese in deren Eigentum übergehen. Dadurch befürchtet EFET Deutschland käme es zu einer Wettbewerbsverzerrung. Ähnlich sieht das der bne.

Transparenz der Netzbetreiber wichtig

So würden über Netzentgelte finanzierte Speicher, wie etwa Netzbooster, die Teilnahme am Energiemarkt ermöglicht ,was zu Lasten von wettbewerblichen Flexibilitätsanbietern gehen würde. Die Vertreter der Energiehändler sehen insgesamt die Gefahr, dass die Speicher so intransparent in den Strommarkt eingreifen können.

Wenn es um Speicher geht, die lediglich vom Netzbetreiber ausgeschrieben  bzw. finanziert werden, besteht das Risiko, dass die Leistung und Arbeit  des Speichers – in dem nicht zur Vertragserfüllung benötigten Umfang – auf den Strommärkten veräußert wird. „Beim Unbundling zwischen Netzbetrieb und anderen Aktivitäten dürfen keine Abstriche gemacht werden. Immerhin wird die Transparenz der Netzbetreiber erhöht, so dass sich die Öffentlichkeit ein besseres Bild über die Situation der Netze verschaffen kann“, bringt  Robert Busch, Geschäftsführer des bne die Problematik auf den Punkt. (lm)

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