Deutschland

EnWG hebt Unbundling zwischen Netz- und Speicherbetrieb teilweise auf

Im EnWG sorgen vor allem die Neuregelungen zu Energiespeichern für Kritik. Die Trennung zwischen reguliertem und marktlichem Betrieb wird teilweise aufgehoben.
24.06.2021

Netzbetreiber können künftig Energiespeicher betreiben und besitzen ohne eine Begrenzung deren Größe und deren genauen Einsatzort.

Die Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes sorgt in der Branche für Furore, denn es sieht kein klares Unbundling zwischen Netzbetrieb und anderen Aktivitäten zur Energieversorgung vor.

So dürfen Netzbetreiber künftig Eigentümer von Energiespeichern bleiben und auch werden – ohne Begrenzung von Größe und deren Einsatzort, erklärt der Verband Deutscher Energiehändler (EFET). „Für den Aufbau einer möglicherweise großen Speicherflotte bei Netzbetreibern bis 2024 gibt es weder eine regulatorische Grundlage noch eine Grenze“, so Bernhard Walter, Vorstandsvorsitzender von EFET. Darüber…

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