Die Arbeit an dem der ZfK vorliegenden Entwurf wurde lange von den unterschiedlichen Auffassungen über die künftige Rolle von Wasserstoff in den für Wirtschaft/Klimaschutz bzw. Verkehr zuständigen Bundesministerien überlagert. Daneben stand die jüngste Debatte um die Bedeutung von Wasserstoff bei der künftigen Wärmeversorgung im Mittelpunkt. Der neue, das Datum 10. Juli tragende 28-seitige Entwurf für eine „Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie“, nimmt eine Neubewertung für die Nutzung in den einzelnen Sektoren vor. Die erste Nationale Wasserstoffstrategie war bereits 2020 noch von der Großen Koalition vorgelegt worden.
In der Industrie seien wasserstoffbasierte Technologien vor allem in Sektoren eine geeignete Transformationsoption, in denen sie fossile Rohstoffe wie Erdgas, Erdöl oder Kohle in der stofflichen Nutzung ersetzen, heißt es im Entwurf. Bei Anwendungen im Hochtemperaturbereich, bei denen eine Elektrifizierung technisch und ökonomisch noch nicht möglich sei, biete Wasserstoff die bislang einzige Option zur Dekarbonisierung. Die treffe insbesondere auf die Primärstahlherstellung und Teile der Chemieindustrie zu.
E-Fuels und Wasserstoff als Treiber für Verkehrssektor
Neu sind die Akzente für den Verkehrssektor, für den die Rolle von E-Fuels und Wasserstoff hervorgehoben werden. Hier hatte das FDP-geführte Verkehrsressort erheblichen Druck gemacht. So seien die Elektrifizierung mit Batterie und Brennstoffzelle sowie der Einsatz strombasierter erneuerbarer Kraftstoffe neben der Verkehrsreduzierung und -verlagerung die zentralen Hebel für das Erreichen der Klimaschutzziele. Wasserstoff und seine Derivate seien „ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige klimafreundliche Mobilität “. So könne der Verkehrssektor auch als Treiber zur Skalierung einer Wasserstoffwirtschaft beitragen.
Für den Stromsektor wird auf die Rolle von Wasserstoffkraftwerken eingegangen. Diese könnten in Zeiten hoher Stromnachfrage und geringen Angebots von Strom aus Erneuerbaren sowohl eine kurzfristige als auch eine saisonale Ausgleichsfunktion übernehmen, soweit diese nicht durch andere effizientere Flexibilitätsoptionen oder Speicher erbracht werden könne. „Der jährliche Wasserstoffbedarf im Umwandlungssektor (Strom und Wärmenetze) steigt, basierend auf den Langfristszenarien des BMWK, von aktuell 0 TWh auf bis zu rund 80-100 TWh im Jahr 2045 an“, ist in dem Entwurf zu lesen.
Neue Gaskraftwerke müssen umrüstbar sein
Bei Neuinvestitionen in Gaskraftwerke müsse bereits heute gewährleistet werden, dass die Kraftwerke auf Wasserstoff umrüstbar sind („H2-readiness“). Im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sei 2022 festgelegt worden, dass neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mindestens 10 Megawatt (MW), die ab Juli 2023 genehmigt werden, nachweisen müssen, dass sie zu geringen Mehrkosten zu einem späteren Zeitpunkt auf den Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können. Eine „nahezu identische Anforderung“ gebe es im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch für Biomethananlagen, die ab 2023 gefördert werden.
Darüber hinaus seien über Verordnungsermächtigungen im EEG bereits Fördermöglichkeiten für die Erprobung und den schnellen Markthochlauf von Wasserstoff und seinen Derivaten in der Stromerzeugung beschlossen (sog. „Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke“ sowie lokale „EE-Wasserstoff-Hybridkraftwerke“).
Direkter Wasserstoffeinsatz in der Raumwärme erst nach 2030
Der Einsatz von Wasserstoff in der dezentralen Wärmeerzeugung wird laut Entwurf „nach derzeitigem Erkenntnisstand eine eher nachgeordnete Rolle spielen“. Mit Blick auf die Nutzungskonkurrenz sei davon auszugehen, dass in den Sektoren Industrie und Verkehr die Nachfrage nach Wasserstoff vermutlich auch bei relativ hohen oder steigenden Preisen konstant bleibe, während bei vielen Gebäuden und Quartieren Ausweichmöglichkeiten/Substitute bestünden.
Ein direkter Wasserstoffeinsatz in der Raumwärme „wird nach aktuellem Wissensstand außer in Pilotprojekten nur nach 2030 gesehen“, heißt es. Die Nutzung von Wasserstoff-Kesseln oder Wasserstoff-KWK-Anlagen könne in Gebäuden, an denen kein Wärmenetz anliege und in denen sich Wärmepumpen nicht effizient betreiben ließen, aber eine „notwendige Technologieoption darstellen, wenn in der Nachbarschaft ohnehin Wasserstoffgroßabnehmer anliegen und ein ausreichendes Wasserstoffangebot zu niedrigen Preisen zur Verfügung steht“. Ob die Umrüstung von Erdgasverteilnetzen auf Wasserstoff und deren Betrieb für diese Nachfragemengen wirtschaftlich sinnvoll ist, sei zu prüfen.
Gesamtwasserstoffbedarf von 95 bis 130 Terawattstunden
Entscheidungen zu Transformationspfaden bei der Wärmeversorgung sollten „unter Berücksichtigung der lokalen Randbedingungen, vorgelagerten Infrastrukturen und der erwarteten Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung einschließlich der Verteilnetzumrüstung anhand noch zu bestimmender, wissenschaftlich fundierter Kriterien“ getroffen werden. Hierbei komme die kommunale Wärmeplanung als zentrales Planungsinstrument zum Einsatz.
Für die neugefasste Nationale Wasserstoffstrategie wird für das Jahr 2030 von einem Gesamtwasserstoffbedarf von 95 bis 130 Terawattstunden (TWh) ausgegangen. Diese prognostizierte Menge umfasst laut Entwurf den geschätzten Bedarf an Wasserstoffderivaten wie Ammoniak, Methanol oder synthetischen Kraftstoffen. Die Menge decke sich mit Szenarien, die für 2030 einen neu entstehenden Wasserstoffbedarf in Deutschland zwischen 40-75 TWh sähen, der nach 2030 stark ansteige. Hinzu komme der bestehende, heute durch grauen Wasserstoff gedeckte Bedarf an Wasserstoff in Deutschland von etwa 55 TWh. Dieser zuletzt genannte Bedarf könne bis 2030 durch Produktionsumstellungen sinken.
Inländisches Elektrolyseziel auf 10 GW verdoppelt
Angesichts des enormen Bedarfs soll der Ausbau der inländischen Elektrolysekapazitäten im industriellen Maßstab angekurbelt werden: „Wir verdoppeln das Elektrolyseziel zur Erzeugung von grünem Wasserstoff von 5 GW auf mindestens 10 GW im Jahr 2030.“
Zur Förderung der außereuropäischen Importe von grünem Wasserstoff verweist der Entwurf auf die Stiftung H2Global. Auf der Handelsplattform für grünen Wasserstoff sollen demnach „erstmals transparent Preise und Mengen für den Handel mit grünen Wasserstoffderivaten ermittelt werden“. An den Ausschreibungen könnten sich Unternehmen aus allen außereuropäischen Staaten beteiligen.
Europaweit etwa 4.500 Kilometer neue Wasserstoffleitungen
Schließlich skizziert der Entwurf den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Ein erstes Wasserstoffnetz von mehr als 1.800 Kilometer umgestellter und neu gebauter Wasserstoffleitungen in Deutschland und etwa 4.500 Kilometer europaweit werde im Rahmen des EU-Programms IPCEI Wasserstoff gefördert und solle bis 2027/2028 entstehen. Bis 2032 werde die verfügbare Transportinfrastruktur erweitert, um alle großen Erzeugungs-, Import- und Speicherzentren mit den relevanten Abnehmern zu verbinden.
Das deutsche Wasserstoffnetz werde bereits 2030 mit EU-Nachbarstaaten über ein erstes europäisches Wasserstoffnetz (European Hydrogen Backbone) verbunden sein Insbesondere für den Import erheblicher Mengen Wasserstoff aus Norwegen sollen leistungsfähige Pipelines in Betrieb genommen werden.
Für erstes Kernnetz wird Energiewirtschaftsrecht geändert
Um die Rechtsgrundlage für ein erstes, bis 2032 zu realisierendes Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland zu schaffen soll noch in diesem Jahr das Energiewirtschaftsrecht geändert werden. In einem ersten Schritt müsse die Bundesnetzagentur die Vorlage der Fernleitungsnetzbetreiber Gas bestätigen. Diese haben am Mittwoch ein erstes Modellierungsergebnis vorgelegt. In einer nachfolgenden EnWG-Änderung werde dann die Rechtsgrundlage für die Ausweitung des periodischen Gasnetzentwicklungsplans zu einem integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff geschaffen. (hil)



