Der Abschlussbericht der Kohlekomission liegt der Bundesregierung seit Ende Januar vor. Seitdem hat die Bundesregierung in Sachen Kohleausstieg jedoch nichts weiter unternommen, wie die Bündnisgrünen nun anmahnen. Die Bundestagsfraktion macht kurzerhand mit einem eigenen Gesetzesentwurf zum Kohleausstieg Druck auf die Koalitionsparteien.
Die Grünen wollen sowohl das Energiewirtschaftsgesetz, als auch das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz ändern und so die Forderungen der Kohlekommission zügig realisieren.
Reihenfolge soll zur Not per Gesetz geregelt werden
Laut Gesetzesentwurf sollen bis Ende 2022 eine elektrische Netto-Leistung in Höhe von mindestens 3 GW aus Braunkohleblöcken und mindestens 4 bis 7,7 GW Leistung aus Steinkohlekraftwerken vom Netz gehen. Damit entsprechen die Grünen genau den Werten, die im Abschlussbericht der Kommission vorgeschlagen werden. Auch bei der Umsetzung der Stilllegung hält man sich an den Abschlussbericht – zumindest vorerst.
Es soll eine einvernehmliche Lösung mit den Betreibern gefunden werden. Aber: Gelingt dies bis zum 30. Juni nächsten Jahres nicht, soll die Reihenfolge der abzuschaltenden Kraftwerke direkt per Gesetz bestimmt werden. Außerdem soll das Bundesimmissionsschutzgesetz an den Sofortmaßnahmeplan, wie die Grünen ihren Gesetzesentwurf nennen, angepasst werden, sodass neue Kohlekraftwerke erst gar nicht mehr genehmigungsfähig sind.
Umweltschützer gehen einen Schritt weiter
Auch auf den Handel mit Emissionszertifikaten wollen die Grünen mit ihrem Entwurf konsequent Einfluss nehmen. Nach der Stilllegung sollen überschüssige Berechtigungen aus der EU-weiten Versteigerung genommen werden. Während sich die Grünen weitgehend an den Bestimmungen der Kohlekommisson orientieren, haben Greenpeace und Client Earth vergangene Woche einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der sowohl das Datum des Kohle-Ausstiegs vorverlegt als auch eine konkrete Reihenfolge der stillzugelegenden Kraftwerke beinhaltet. (ls)



