Um den „nötigen digitalen Backbone“ für die Energiewende zu schaffen, ist es zielführend über das EEG 2021 auch die kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 1 Kilowatt (kW) in die Smart-Meter Pflicht einzubeziehen. Dies unterstrich Andreas Feicht, Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), bei einem Pressegespräch zur vom Bundeskabinett verabschiedeten EEG-Novelle am Mittwoch.
Denn ansonsten bestehe, die Gefahr, dass künftig große Mengen an erneuerbar produziertem Strom für die Netzbetreiber nicht sichtbar seien und auch nicht sinnvoll in ein weiterentwickeltes Energiesystem einbezogen werden könnten.
Hackerangriffe auf die Wechselrichter kleiner PV-Anlagen verhindern
Dazu komme die häufige Kopplung von Kleinanlagen mit neuen Verbrauchern wie Wärmepumpen, was neue Anforderungen an die Ausbalancierung des Stromnetzes stelle. „Doch geht es auch um Sicherheitsprobleme, nicht nur um Vermarktungsmodelle“, betonte Stephanie von Ahlefeldt, Leiterin der Abteilung Energiepolitik, Strom und Netze.
Denn vor allem angesichts der Gefahr der Möglichkeiten von Hackerangriffen auf die vielen verbauten Wechselrichter von PV-Kleinanlagen werde ihre Angst und Bange. „Die Technik muss sehr sicher sein, deshalb können wir keine Kompromisse bei den PV-Anlagen machen, die gesteuert werden können“, sagte Feicht. Kritiker verwiesen im Vorfeld der Kabinettsentscheidung darauf, die Smart-Meter-Pflicht für Kleinstanlagen unwirtschaftlich und unverhältnismäßig sei.
Eigenverbrauch begrenzen um Solidarprinzip zu stärken
Eine Lanze brachen Feicht und Ahlefeldt auch dafür, dass künftig PV-Dachanlagen ab einer Leistung von 500 kW zur Teilnahme an Auktionen verpflichtet werden und gleichzeitig auf Eigenstromerzeugung verzichten, wenn sie Marktprämien erhalten wollen. Eigenverbrauch habe auch immer etwas mir der Verteilungsfrage zu tun, sprich mit dem Solidarprinzip, wer die EEG-Umlage und die Netzkosten bezahle.
„Wenn wir zulassen würden, dass enorme Mengen immer mehr in den Eigenverbrauch gehen würden, dann verschärfen wir die Verschiebungsproblematik, deshalb wir hier zurückhaltend beim Eigenverbrauch“, so Feicht. Im Übrigen sei die vom Kabinett beschlossene Regelung konfirm mit dem Europarecht.
Über Auktionen weitere Kostensenkung erreichen
Die Einbeziehung von größeren PV-Dachanlagen in die Ausschreibungen sei auch wichtig, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten, Kosten zu senken und Überrenditen zu verhindern. „Wenn mehr PV-Dachflächen haben wollen, dann brauchen wir auch Ausschreibungen“, so Feicht. Auf den Aspekt, dass die Einführung von Auktionen für Solardächer in Frankreich zu Unterzeichnungen geführt hat, ging er nicht näher ein.
Dass die die Mengenkorridore für die PV-Dachanlagen im nun vom Kabinett verabschiedeten EEG-Gesetzentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf abgesenkt wurden, sei dadurch bedingt, dass die Schwelle für die Teilnahmepflicht ja angehoben worden sei. Damit sei dieses Anlagensegment kleiner und mehr neue Dachanlagen unter 500 kW könnten von der Festvergütung profitieren, so von Ahlefeldt.
Windkraft: Länder in der Pflicht einheitliche Artenschutzstandards zu schaffen
In punkto Erleichterung der Genehmigung von Windkraftanlagen an Land sieht Feicht nun die Länder in der Pflicht mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums über Gremien wie die Länderumweltkonferenz einheitliche Standards im Bereich Natur- und Artenschutz zu schaffen. Wenn dies nicht gelinge, dann müsse der „Bund vorangehen und klare Vorgaben machen“, sagte Feicht. (hcn)
