Die Einführung des nationalen CO2-Zertifikatehandels war am Mittwoch Gegenstand einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 2021 eingeführt.
In einem Vermittlungsverfahren hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die Bundesregierung will die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel zur Senkung der EEG-Umlage und ab 2024 zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler verwenden.
Siedlungsabfälle und Klärschlamm rechtssicher einordnen
Die Anhörung zum BEHG machte kontroverse Standpunkte deutlich. "Den bevorstehenden nationalen CO2-Zertifikatehandel hält der eine Jurist für verfassungskonform, der andere für verfassungswidrig", heißt es in einer Zusammenfassung der Positionen auf der Website des Deutschen Bundestages.
So las Michael Wübbels, stellv. Hauptgeschäftsführer des VKU, aus einem Rechtsgutachten die Bestätigung heraus, dass Siedlungsabfälle und Klärschlamm "nicht in den Anwendungsbereich des BEHG fallen, rechtlich auch nicht fallen dürfen und abfallwirtschaftlich auch nicht fallen sollten". Das Gutachten liegt auch dem Bundesumweltministerium vor.
Es drohen sonst Rechtsunsicherheiten
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände möchte dies sogar im BEHG klargestellt haben. Torsten Mertins von der Bundesvereinigung verwies in diesem Zusammenhang auf etwaige Folgen, wenn die beide Abfallarten doch als Brennstoffe angesehen würden. Denn ansonsten drohe für die Kommunen und ihre Betriebe bis zu einer eventuellen Klärung durch Gerichte eine langjährige rechtliche Unsicherheit, die die Planung und Investitionsentscheidungen erschweren würden.
Dagegen bemängelte Rainer Wernsmann, Professor für Finanz- und Steuerrecht von der Universität Passau, grundsätzlich, dass die verankerte verfassungswidrige Regelung, die CO2-Emissionen mit festen Preisen je ausgestoßener Mengeneinheit zu belasten, unverändert bleibe.
EU-Emissionszertifikate auf Deutschland mit Einführungsphase anwenden
Auch Alexander Dilger sah in der Erhöhung der Preise für die Emissionszertifikate den "wichtigsten und kritischsten Punkt" der geplanten Gesetzesänderung. Der Professor am Institut für Organisationsökonomik der Universität Münster fuhr fort: Auf Dauer könne es zu höheren Preisen als für die EU-Zertifikate kommen. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoller, eine EU-weite oder sogar global einheitliche Lösung anzustreben.
Wenn dies aber politisch nicht möglich sei, wäre es besser, auf eine eigene deutsche Preisbildung zu verzichten. Zielführender wäre es, den Preis für die EU-Emissionszertifikate auch für die Sektoren Verkehr und Heizen in Deutschland anzuwenden. In der Einführungsphase könnte ein Anteil davon genommen werden, beispielsweise 15 Prozent im Jahr 2021, 30 Prozent im Jahr 2022 und dann sukzessive ansteigend. Bis ab 2027 der EU-Zertifikatspreis vollständig am Markt abgebildet werden könne, so Dilger.
55 Euro pro Tonne CO2 gefordert
Der Direktor der Agora Energiewende, Patrick Graichen, schlug indes vor, dass die geplanten CO2-Preiserhöhungen im nationalen Emissionshandelssystem sofort vorgezogen werden sollten. Bereits ab dem nächsten Jahr solle so der Preis auf 50 Euro die Tonne statt 25 Euro die Tonne steigen. Denn diese Erhöhung generiere Mehreinnahmen von rund acht Milliarden Euro für den Bundeshaushalt. Eine parallele Absenkung der EEG-Umlage würde dies dann verbraucherfreundlich weitergeben.
Wübbels merkte bezüglich des CO2-Preises noch an, dass die Kostenweitergabe rechtssicher ausgestaltet werden müsse. Denn bestehende Energie-Lieferverträge, in der Regel Altverträge, hätten hierbei sonst eine Rechtsunsicherheit. (gun/hp)



