Zusätzlich zur Emissionsreduktion muss Kohlendioxid aus der Atmospähre entfernt werden, fordern die drei Unternehmen von der EU.

Zusätzlich zur Emissionsreduktion muss Kohlendioxid aus der Atmospähre entfernt werden, fordern die drei Unternehmen von der EU.

Bild: © artjazz/AdobeStock

Nach langen Verhandlungen hat die EU ihre Treibhausgasminderungsziel von bisher 40 Prozent auf 55 Prozent erhöht. Verbände der Energie- und Erneuerbaren-Wirtschaft begrüße das und erhöhen nun den Druck auf die deutsche Bundesregierung.

Alle sind sich einig, dass die im EEG bisher festgelegten Ausbauziele für die Erneuerbaren deutlich angehoben werden müssen. Der BEE fordert das 65-Prozent-Ziel auf 80 Prozent zu erhöhen, „denn die Erneuerbaren sind die Klimaschutzmaßnahme Nummer 1. Hierfür braucht es realistischere Annahmen für die Entwicklung des Bruttostrombedarfs und entsprechend ambitionierte Ausbauziele und -mengen bis 2030, Perspektiven für Weiterbetrieb und Repowering und den Abbau bürokratischer Hürden“, so Simone Peter, BEE-Präsidentin.

Gebäude- und Verkehrssektor unter die Lupe nehmen

Der Thinktank Agora Energiewende geht von mindestens 70 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 aus, damit Deutschland die Klimaziele erreicht. Immerhin müsste die Emissionen hierzulande um 65 Prozent statt, wie bisher geplant, um 55 Prozent gesenkt werden. 

Um das zu erreichen, plädiert Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW dafür, alle Potenziale der CO2-Einsparung auszuschöpfen – auch im Verkehrs- und Gebäudesektor. Zudem sollten natürliche Kohlenstoffsenken sowie der Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur und ein flexibler europäischer Beihilferahmen für eine beschleunigte Energiewende sorgen.

Planungs- und Investitionssicherheit schaffen

Nun ginge es darum, das EU-Klimagesetz schnellstmöglich zu verabschieden, um Planungssicherheit zu schaffen, so Andreae. „Wichtig ist zudem, dass der im Klimagesetz zum Erreichen der Klimaneutralität festgelegte Zielpfad verlässlich ist. Damit werden Unsicherheiten vermieden, die ein Hindernis für die notwendigen Investitionen darstellen würden. Die Kommission sollte deshalb auch ein Zwischenziel für 2040 auf Basis einer weiteren Folgenabschätzung definieren“, so die BDEW-Hauptgeschäftsführerin.

Der deutschen Bundesregierung bleibt nun nicht mehr viel Zeit die Änderungen auf EU-Ebene in die EEG-Novelle einzubeziehen. Bereits am 1. Januar 2021 soll das Gestez in Kraft treten. (lm)

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