Die Kernpunkte des jetztigen Gesetzentwurfes der SPD, der der ZfK vorliegt, sind eine eine auskömmliche Förderung, Quartiersansatz und eine Entbürokratisierung. Der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlages besteht für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 750 Kilowatt (kW). Da dies außerdem auch für Nichtwohngebäude gelten soll, wird der PV-Anlagenausbau vorangetrieben.
Gleichzeitig sollen die Anreize für Solar-Mieterstrommodelle auf Quartiersebene geschafft werden. Deshalb soll auch eine Solar-Mieterstromversorgung in Kundenanlagen mit bis zu 400 Letztverbrauchern in einem Mieterstromprojekt rechtssicher möglich sein. Zu diesem Zweck wird die Formulierung des "unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs" augfgehoben, die für Rechtsunsicherheit sorgte.
Neue steuerliche Konditionen
Auch die steuerlichen Konditionen werden dadurch verbessert. Unter anderem sind Änderungen im Körperschaftsteuer- und im Gewerbesteuergesetz vorgesehen. Zum einen soll verhindert werden, dass Vermieter aus steuerlichen Gründen von der Lieferung von Mieterstrom Abstand nehmen. Zum anderen berücksichtigt ersteres derzeit keine Modelle, in denen Unternehmen Anlagen verpachten. Deshalb wird die Grenze für die Steuerbefreiung für Einnahmen aus Verpachtung ebenfalls auf 20 Prozent hochgesetzt.
Der Mieterstromzuschlag soll 4,05 Cent pro Kilowattstunde betragen. Dafür wiederum müssen die Unternehmen sich beim Marktstammdatenregister anmelden, wenn sie den Mieterstromzuschlag erhalten möchten. Trotzdem sieht der Entwurf den Bürokratieaufwand eher auf der Seite der Bundesnetzagentur, die das Modell und den Mieterstromdeckel zu verwalten hat.
15 MW statt 500 – ein Desaster?
"Mit einer installierten Gesamtleistung von bundesweit lediglich rund 15 MW bleibt der Zubau an Mieterstrommodellen deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen und weit hinter dem gesetzlichen Zielwert von jährlich 500 MW zurück", kritisiert Bernd Westphal.
Der Sprecher der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der SPD-Bundestagsfraktion sagte der ZfK: "Deshalb haben meine Fraktionskollegen Matthias Miersch, Johann Saathoff, Timon Gremmels und ich auf Basis des Mieterstromberichts von September 2019 und der nicht eingehaltenen Zusage an die Koalitionsfraktionen von Bundesminister Altmaier – im Herbst eine Novellierung des Mieterstromgesetzes vorzulegen – einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet."
Damit soll die Mieterstromförderung "endlich vorankommen". Denn neben der Windkraft spielt insbesondere auch die Solarenergie eine zentrale Rolle der Energiewende. "Photovoltaik-Dachanlagen kommen ohne weitere Flächenversiegelung aus und können in Form von Mieterstrommodellen endlich auch Mieterinnen und Mietern mit günstigem Strom zu Gute kommen", sagte Westphal. (ab)
