Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, Verdi, der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betonen in einer gemeinsamen Mitteilung die Bedeutung der Netzentgelte: Eine komplette Abschaffung auch für Bestandsanlagen sende ein verheerendes Signal für das Vertrauen in gesetzgeberische Festlegungen aus. Kürzlich hatten bereits der B.WKW und der VKU entsprechend gewarnt.
Die Energiepreisbremsen sollen den sozialen Zusammenhalt und die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft sichern – beides ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Genau das Gegenteil bewirke allerdings die "urplötzliche und nicht nachvollziehbare Abschaffung" der Entgelte für dezentrale Einspeisung (vNNE), die völlig überraschend in dem in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strompreisbremse zu finden ist, kritisieren die Verbände.
Überraschender "Handstreich"
Mit einem überraschenden "Handstreich" würden damit das Investorenvertrauen gefährdet und falsche Signale für die Energiewende gesetzt. Eine solche tiefgreifende Regelung ohne Ankündigung und Konzept jetzt zu treffen, widerspreche dem Verständnis von gemeinsamer Krisenbewältigung.
Die Diskussion um die sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte wurde bereits in den Jahren 2016 und 2017 intensiv geführt. Sie endete mit einem Kompromiss im Netzentgeltmodernisierungsgesetz: Für Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen werden, fallen diese Entgelte weg. Dass sich die dezentrale Einspeisung regelbarer Stromerzeugungsanlagen positiv auf die Stromnetze auswirkt, und somit ein Entgelt gerechtfertigt ist, wurde sogar durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt und ist bis heute anerkannt.
Wirtschaftlichkeit von Bestandsanlagen gefährdet
"Der Kompromiss von damals ist die Richtschnur für heute", stellen die Verbände fest. Für Anlagen im Bestand seien die Entgelte für dezentrale Einspeisung ein wichtiger Erlösbestandteil, der in die zukünftige Anlagenvermarktung bereits einkalkuliert worden ist.
Er mache bei betroffenen Stadtwerken und Anlagenbetreibern schnell einen Millionenbetrag pro Jahr aus. "Bei jüngst in Betrieb genommenen Anlagen war das Vertrauen auf die gesetzgeberischen Regelungen deshalb auch ein ganz wesentlicher Teil zur Realisierung der Gesamtwirtschaftlichkeit und folglich für die Investitionsentscheidungen", argumentieren die Verbände.
Einbußen in zweistelliger Millionenhöhe bei kommunalen Kraftwerksprojekten
Der Wegfall der vNNE würde bei - von der Politik angereizten - Kraftwerksprojekten von kommunalen Unternehmen zu Einbußen in zweistelliger Millionenhöhe führen, schreibt de VKU in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.
In einer deutschen Großstadt wären beispielsweise zwei Gasturbinen betroffen, die gerade auf "H2-ready" samt Leistungssteigerung modernisiert wurden (Größenordnung über 100 MWel). Im guten Glauben an den Fortbestand der vNNE seien sie bereits in den Probebetrieb genommen worden. Somit können sie auch nicht mehr von einer um 0,5 ct/kWh erhöhten KWKG-Förderung ab nächstem Jahr profitieren.
Umbau auf klimaneutrale Energieträger gefährdet
Ein weiteres Beispiel: In einer deutschen Großstadt wurde kürzlich ein modernes, hochflexibles Gasmotorenheizkraftwerk (Größenordnung 100 MW) in Betrieb genommen. Durch die Streichung der vNNE würden dem kommunalen Betreiber Einbußen im hohen einstelligen Millionenbereich entstehen. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes wäre stark gefährdet. Bezogen auf den gesamten Anlagenpark drohten Einbußen in Höhe von rund 20 Mio. Euro pro Jahr. Einem kommunalen Unternehmen, das mit mehreren KWK-Anlagen das Wärmenetz einer Großstadt versorgt, drohten Einbußen in Höhe von rund 10 Mio. Euro pro Jahr, so der VKU.
In einer weiteren Großstadt stünden rund 2 Mio. Euro pro Jahr zur Disposition. Das kommunale Unternehmen baut derzeit seine Erzeugung auf klimaneutrale Energieträger (Klärschlamm und Altholz) um. Es habe zudem Maßnahmen ergriffen und plane weitere, um die Stromerzeugung zu erhöhen und zu flexibilisieren. Bei der Entscheidung, diese politisch angereizten und kapitalintensiven Maßnahmen durchzuführen, habe das Unternehmen fest mit den vNNE-Erlösen kalkuliert.
Am 6. Dezember öffentliche Anhörung im Bundestag
Gerade mit Blick auf den Strommarkt stehe die geplante Regelung sogar im Widerspruch zur übergeordneten Krisenbewältigungsstrategie, das Stromangebot auszuweiten. Verlässliche Rahmenbedingungen seien das Fundament, auf dem zukünftige Entscheidungen für Investitionen in den dringend notwendigen Zubau von H2-ready KWK-Anlagen und den Ausbau der Wärmenetze verankert werden müssen.
Am kommenden Dienstag (6. Dezember) beschäftigt sich nun der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags in seiner öffentlichen Anhörung mit der Einführung der Strompreisbremse, wozu auch die geplante Streichung der vermiedenen Netzentgelte gehört. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den 15. Dezember geplant, am 16. Dezember soll dann der Bundesrat abschließend entscheiden. (hcn)



