Deutschland

Umweltminister drängt auf Repowering alter Windenergieanlagen

Windkraft spielt eine Schlüsselrolle in der Strategie der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Wie kann Sachsen-Anhalt die geplanten neuen Vorgaben des Bundes beim Ausbau umsetzen?
10.06.2022

Für Sachsen-Anhalts Umweltminister steht fest, es bringe nichts, nur neue Windkraftanlagen zu errichten, bestehende Turbinene müsssten repowert werden.

Umweltminister Armin Willingmann (SPD) hält es für möglich, dass Sachsen-Anhalt die geplanten neuen Vorgaben des Bundes beim Ausbau der Windkraft erreicht. Man sei in einer guten Ausgangslage, sagte Willingmann auf Anfrage. Sachsen-Anhalt gehöre zu den Vorreitern beim Ausbau der erneuerbaren Energien. «Ob wir das Flächenziel von 1,8 Prozent bis 2026 erreichen, wird auch davon abhängen, inwieweit die Bundesregierung älteren Windenergieparks außerhalb der Vorranggebiete Bestandsschutz und die Möglichkeit des Repowerings einräumt.» Man sei dazu im Austausch mit dem Bund.

Die Bundesregierung will den Ländern für Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben. Dabei sollen aufgrund der verschiedenen Voraussetzungen unterschiedliche Vorgaben gelten. Für Sachsen-Anhalt sind Flächenziele von 1,8 Prozent bis 2026 und 2,2 Prozent bis 2032 vorgesehen.

Forstwindkraftanlagen im Gespräch

Aktuell sind nach Angaben des Hauses von Willingmann rund 1,08 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie gesichert. Auf weiteren 0,7 Prozent stehen Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Vorrang- beziehungsweise Eignungsgebiete - sie zählen aktuell nicht als Beitrag zum Flächenziel. Willingmann sagte, Repowering werde in Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren zentral im Fokus stehen. Dabei gehe es um den Ersatz alter durch neue Anlagen, die leistungsstärker seien. «Es kann nicht im Interesse von Bund und Land liegen, zunächst zahlreiche Windparks abzubauen, um sie andernorts wieder aufzubauen.» Nötig seien kreative Lösungen, diskutiert werden müsse zudem die Frage, inwieweit man den Bau von Windenergieanlagen in Wirtschaftswäldern zulasse.

Eine zweite Änderung strebt der Bund bei den Abstandsregelungen an. Strenge Vorgaben in den Ländern über einen Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten sollen den Ausbau nicht länger bremsen. Deshalb soll eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch reformiert werden. Diese erlaubt es den Ländern bisher, Mindestabstände zur Wohnbebauung von bis zu 1000 Metern festzulegen.

Schallimmissionen bleiben gewahrt Aufweichung der Abstandsregeln

Künftig sollen laut Gesetzentwurf die Mindestabstandsregelungen zwar weiter möglich sein. Sie sollen aber daran gekoppelt werden, ob die Flächenziele erreicht werden. Falls ein Land die Mindestabstandsregel nicht anpasst und Flächenziele nicht erreicht, sollen die Abstandsregelungen unanwendbar werden - und automatisch außer Kraft treten. Er begrüße die Pläne, sagte Willingmann der «Mitteldeutschen Zeitung» (Freitag), «die mancherorts überaus strengen Abstandsregeln zu Wohnhäusern zu kippen, falls Flächenziele nicht erreicht werden».

Auf Anfrage verwies das Umweltministerium zudem darauf, dass der Schutz vor Schallimmissionen der Windenergieanlagen gewahrt bleibe. Daran ändere auch die geplante Reform der Länderöffnungsklausel nichts. «Wenn der Bund die Hürden für das Repowering älterer Anlagen auch außerhalb ausgewiesener Vorrang- und Eignungsgebiete senkt, können wir unsere Flächenziele sicherlich auch weiterhin ohne rechtliche Vorgaben des Landes zu Mindestabständen erreichen», so Willingmann. (dpa/lm)