Deutschland

Umweltverbände: EU-Abgasstandards für Kohleblöcke umsetzen

Die Bundesregierung soll die neuen europäischen Abgasstandards für Kohlekraftwerke umgehend in Gesetze umsetzen. Die einjährige Frist dafür ist bald verstrichen.
16.08.2019

Die Deutsche Umwelthilfe und die Klima-Allianz Deutschland fordern die Umsetzung der EU-Abgasstandards.

Laut eines Rechtsgutachtens ist es Aufgabe der Bundesregierung, die Emissionen von Kohlekraftwerken gemäß den EU-Vorgaben zu senken. Ausnahmen für bestimmte Kraftwerksanlagen, um von den Grenzwerten abzuweichen, dürften laut Gutachten nicht abstrakt-generell erteilt werden. Am 17. August dieses Jahres ist die gesetzliche Umsetzungsfrist der europäischen Regelung seit einem Jahr verstrichen.

Umsetzung wird schon länger gefordert

Die Stein- und Braunkohlekraftwerke müssen die Standards ab August 2021 einhalten. Dies bedeutet vor allem für Braunkohlekraftwerke gegebenenfalls eine aufwendige Nachrüstung. Die DUH kündigt an, für einzelne Kraftwerksstandorte an die zuständigen Behörden heranzutreten und sie zum Erlass entsprechender nachträglicher Anordnungen aufzufordern, mit denen die Kraftwerksbetreiber verpflichtet werden sollen, bestimmte Grenzwerte einzuhalten.

Umweltorganisationen fordern Katalysatoren für Kraftwerke

Wenn Braunkohlekraftwerke im Zuge des Kohleausstiegs noch mehrere Jahre laufen sollen, sollte ein Katalysator eingebaut werden, mit dem ein NOx-Grenzwert von 85 mg/Nm3 eingehalten werden kann. Braunkohlekraftwerke, die bis zum 1. Januar 2022 stillgelegt werden, sollten 175 mg NOx/Nm3 einhalten und Kraftwerke, deren Stilllegung bis 1. Januar 2026 erfolgt, 150 mg NOx/Nm3, fordern die Umweltorganisationen.

Das Rechtsgutachten nimmt Bezug auf eine Studie von Ökopol, die für große Stein- und Braunkohlekraftwerke ab einer thermischen Leistung von 300 Megawatt die Einführung eines NOx-Grenzwertes im Jahresmittel von höchstens 85 mg/Nm³ vorschlägt. Laut der Analyse emittieren die deutschen Kraftwerke aktuell zwischen 60 und 200 mg NOx/Nm3 im Jahresmittel.

Bundesumweltministerium: Wir arbeiten daran

Nicolai Fichtner, Leiter des Pressereferats des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hebt auf ZfK-Anfrage hervor: "In Deutschland wird die Umsetzung der Anforderungen durch eine Anpassung der 13. und 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung erfolgen. Die dazu notwendigen Arbeiten sind im Gange, konnten aufgrund des erheblichen Umfangs allerdings noch nicht abgeschlossen werden"

"Wir gehen davon aus, dass im BMU noch vor Ende diesen Sommers ein erster vollständiger Entwurf vorliegen wird. Da die neuen Anforderungen erst ab 2021 umzusetzen sind, bestehen keine Auswirkungen auf das Emissionsniveau zum aktuellen Zeitpunk", betont Fichtner weiter. (bh)