Datteln 4: Uniper zieht vor das Bundesverwaltungsgericht
Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) den zweiten Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 für unwirksam erklärt und eine Revision des Urteils augeschlossen. Dagegen hat der Energiekonzern Uniper nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Das Gericht soll jetzt über eine Zulassung der Revision entscheiden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Uniper sei in den Verfahren als sogenannter Vorhabenträger beigeladen und habe damit das Recht, Rechtsmittel einzulegen. Auch die Stadt Datteln hat als unmittelbare Antragsgegnerin in den Verfahren bereits Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Uniper hält Genehmigung nach wie vor für rechtmäßig
„Nach Analyse der Urteilsbegründung ist für uns klar, dass die vom OVG in seinen Urteilen aufgeworfenen Fragen höchstrichterlicher Klärung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bedürfen“, erklärte Sirpa-Helena Sormunen, Leiterin Recht und Compliance bei Uniper. Das Unternehmen gehe weiterhin von der Rechtmäßigkeit der dem Kraftwerk erteilten Genehmigung und der zugrunde liegenden Bebauungs- und Regionalplanung aus.
Das OVG hatte in drei Parallelverfahren auf Antrag der Stadt Waltrop, des BUND NRW sowie von vier Privatpersonen den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 aus dem Jahr 2014 für unwirksam erklärt, heißt es. Konkret hatte das OVG beanstandet, dass der Bebauungsplan der Stadt Datteln auf einer fehlerhaften Prüfung möglicher alternativer Standorte auf der Ebene der Regionalplanung beruht.
Das Kraftwerk Datteln 4 ist laut Uniper auf der Basis vollziehbarer Genehmigungen errichtet und werde seit 2020 auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017 betrieben. Es liefert neben Strom für die öffentliche Versorgung auch Bahnstrom und Fernwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung und versorgt rund 100.000 Haushalte in Stadt und Region mit Wärme. (hoe)