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Erste Kommunalversorger boykottieren Facebook

Die Kampagne „Stop Hate for Profit“ will Facebook für fehlende Maßnahmen gegen die Verbreitung von Hass und Hetze in seinem Netzwerk rügen. Neben internationalen Playern sind nun auch Kommunalunternehmen an Bord.
03.07.2020

Die EWE aus Oldenburg setzt ein Zeichen gegen den fragwürdigen Umgang Facebooks mit Hate-Speach.

Hunderte Großkonzerne, darunter Adidas, The North Face oder Honda sind bereits Teil der Stop Hate for Profit“-Kampagne, die überwiegend von Non-Profit-Organisation ins Leben gerufen wurde. Das erklärte Ziel ist der Boykott von Facebook und Instagram aufgrund dessen fragwürdigen Umgangs mit Hass und Hetze. Nun streichen auch die ersten Kommunalunternehmen ihre Werbe- und Marketingmittel für die Plattform.

Die EWE und ihre Tochter die Stadtwerke Bremen haben bereits erklärt sich mindestens für einen Monat aus Zuckerbergs Netzwerken zurück zu ziehen.  „EWE hat die Charta der Vielfalt nicht nur unterschrieben und dann zur Seite gelegt. Wir leben Toleranz und Diskriminierungsfreiheit“, begründet EWE-Vorstandsvorsitzender Stefan Dohler diesen Schritt, „für EWE ist es selbstverständlich, dass wir als Unternehmen auch eine Verantwortung tragen und Diskriminierung, Hassreden und dergleichen nicht akzeptieren.

Bundesrat billigt Gesetz gegen Hasskriminalität

Ähnlicher Meinung sind die Stadtwerke Bremen: „Wir sehen den Konzern Facebook in der Pflicht, den Schutz aller Menschen vor Diskriminierung, aus welchen Gründen auch immer, verlässlich zu gewährleisten. Wir werden das Engagement von Facebook hier weiter beobachten und erst bei einer glaubwürdigen Steigerung des Diskriminierungsschutzes wieder im ursprünglich geplanten Umfang auf den sozialen Netzwerken des Konzerns bezahlte Werbeinhalte platzieren“, heißt es in einer Mitteilung.

Auch der Bundesrat hat sich am Freitag mit der zunehmend verrohrenden Kommunikation im Internet befasst und hat das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt. Demnach sind Anbieter sozialer Netzwerke künftig verpflichtet ein System ein zu richten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden.

Härte Strafen und neue Tatbetstände

Zudem ändert der Bundestagsbeschluss auch den Straftatbestand. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene. (ls)