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Neue Richtlinie zur Energieberatung nützt Stadtwerken

Die Nachfrage vor allem aus dem Mittelstand ist deutlich gestiegen, verkündet Trianel.
06.02.2018

Das neue Trianel-Hauptgebäude in Aachen.

Seit dem 1. Dezember 2017 ist die Neufassung der Richtlinie „Energieberatung im Mittelstand“ in Kraft. Die Richtlinie ermöglicht Stadtwerken als Energieberater am Markt aufzutreten und ihren Kunden geförderte, umfassende Energieberatungen anzubieten. Die Energieberatungen werden bis zu 80 Prozent gefördert. „Energieberatungen sind ein wertvoller Türöffner für Stadtwerke bei ihren Endkunden“, betont Pascal Schlagermann, Leiter Netzwerke und Neue Technologien bei der Stadtwerke-Kooperation Trianel. „Die nicht verbrauchte Kilowattstunde ist die CO2-neutralste Kilowattstunde“, ergänzt Pressesprecherin Nadja Thomas.

Energieeffizienz ist der wichtigste Baustein für das Gelingen der Energiewende in den nächsten Jahren, drauf weist die Trianel aus Aachen ausdrücklich hin. Und deshalb ist dort die neue Richtlinie „Energieberatung im Mittelstand“, die das Bundeswirtschaftsministerium auf den Weg gebracht hat, so willkommen. „Seit Inkrafttreten der Richtlinie ist die Nachfrage nach der Umsetzung von Energieberatungen im Mittelstand stark angestiegen“, stellt Schlagermann fest. Allein in den ersten sechs Wochen nach Veröffentlichung der Richtlinie seien bereits vier Stadtwerke gemeinsam mit Trianel in den Aufbau dieses Geschäftsfelds eingestiegen. Trianel biete dazu ein umfangreiches Programm, um Markteinführung und Durchführung der Beratung zu unterstützen und die Mitarbeiter zu qualifizieren.

300.000 Unternehmen bundesweit können profitieren

Die kommunalen Versorger – allen voran natürlich die Stadtwerke – sind durch die neue Richtlinie, für die sich im übrigen der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ganz besonders eingesetzt hat, jetzt gleichberechtigt mit Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die entsprechende Dienstleistungen anbieten. Sie können nun staatlich gefördert Energieberatung anbieten. Und der Markt ist enorm groß, denn allein in Deutschland gibt es rund drei Millionen mittelständische Unternehmen. Pressesprecherin Thomas rechnet vor: „300.000 Unternehmen können von der neuen Richtlinie profitieren, und zwar diejenigen, die Energiekosten von mindestens 10.000 Euro monatlich haben.“ Das sei Voraussetzung für eine Förderberechtigung, und die größten Energieeffizienzpotentiale gebe es beim Stromverbrauch.

„Bei uns haben sich sehr viele Stadtwerke gemeldet und gefragt, wie sie diese neue Richtlinie in interessante Angebote für ihre Kunden umsetzen können. Da haben wir sehr gerne Auskunft gegeben“, so Thomas weiter. Das Potential sei noch sehr viel größer, und die örtliche Nähe des lokalen Energieversorgers sei ein großer Vorteil. Ob es die Solaranlage auf dem Hallendach sei, die Anpassung des Energiemix oder die Umstellung des Abrechnungen auf den LRM-Modus: „Das alles können wir sehr gut beurteilen, aber dazu müssen sie ihre Kunden wirklich sehr gut kennen.“ Daher resümiert Schlagermann: „Unser Ziel ist es, Stadtwerke bei allen Aufgaben von der Kundenansprache über Energieberatung bis zur Umsetzung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen kompetent und flexibel zu unterstützen.“ (sig)