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Warnung vor Engpässen bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Wirtschaftsverbände fordern einen offenen Markt. Auch technische Sachverständige sollten die Berichte prüfen können. Zahlreiche kommunale Unternehmen sind künftig berichtspflichtig.
13.09.2023

Rund 15.000 Unternehmen müssen künftig Nachhaltigkeitsberichte erstellen und von externen Stellen prüfen lassen, darunter auch viele Unternehmen aus der Kommunalwirtschaft.

Zahlreiche Wirtschaftsverbände haben sich jetzt an das federführende Bundesjustizministerium (BMJ) sowie das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Finanzministerium (BMF) gewendet und einen offenen Markt für die bevorstehende verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte gefordert und vor Kapazitätsengpässen gewarnt.

Die Forderungen unterstützen unter anderem der TÜV-Verband als Vertreter der Prüforganisationen sowie die Wirtschaftsverbände der Textilindustrie (Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie), der Chemischen Industrie (VCI), des Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA), der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sowie der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) und die WirtschaftsVereinigung Metalle.

Rund 15.000 Unternehmen müssen künftig Nachhaltigkeitsberichte erstellen und von externen Stellen prüfen lassen. Davon betroffen sind auch Dutzende kommunale Unternehmen.

Gesetzentwurf zur CSRD wird in Kürze erwartet

Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen sollen künftig der Finanzberichterstattung gleichgestellt und von unabhängigen Stellen geprüft werden. Zuvor muss die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird in Kürze erwartet.

TÜV-Verband fordert auch Zulassung technischer Sachverständiger

"Laut der europäischen CSRD-Richtlinie werden Nachhaltigkeitsberichte künftig für viele Unternehmen verpflichtend. Jetzt geht es darum, die Vorgaben nach den Erfordernissen der rund 15.000 betroffenen Unternehmen in nationales Recht umzusetzen. Neben Wirtschaftsprüfern sollten auch technische Sachverständige entsprechende Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten vornehmen dürfen", sagt Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Die technischen Prüfunternehmen verfügten über langjährige Erfahrungen unter anderem bei der Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen, der Verifizierung des CO2-Fußabdrucks von Unternehmen oder von Lieferkettenaudits.

"Wir brauchen einen offenen Markt"

Bühler: "Dem Vernehmen nach sollen die Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten in Deutschland ausschließlich von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden dürfen".

Die Folge wären bereits jetzt absehbare Kapazitätsengpässe bei den Prüfern, höhere Kosten, die vor allem den Mittelstand belasten würden, und die Gefahr minderwertiger Prüfungsergebnisse, wenn Personal oder technisches Know-how fehlt. "Wir brauchen einen offenen Markt, der sich allein nach der Qualität, Fachexpertise und Unabhängigkeit der prüfenden Unternehmen richtet".

"Nachhaltigkeitsberichte sollten mit ISO-Auditierung verknüpfbar sein"

Alarm schlagen auch die Vertreter der betroffenen Wirtschaftszweige. "Für die externe Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten brauchen wir ein möglichst breites Angebot qualifizierter Prüfdienstleister, die zu vertretbaren Kosten arbeiten".

Deutschland sollte Ländern wie Frankreich, Italien und Spanien folgen und neben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch sonstige akkreditierte Prüfstellen zulassen, wie zum Beispiel TÜV, Dekra, DQS und andere Organisationen, forderte Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA. "Zudem sollte es möglich sein, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte mit der ISO-Auditierung zu verknüpfen."

Voraussetzungen für eine Zulassung

Aus Sicht der Wirtschaftsverbände ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder ökonomisch noch fachlich sinnvoll, hoch qualifizierte Prüfdienstleister von der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuschließen, heißt es in der Pressemitteilung.

Nach den Vorgaben der CSRD sollten technische Prüfdienstleister von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) zugelassen werden, heißt es weiter. Voraussetzungen sind unter anderem eine Eignungsprüfung, Qualitätssicherungssysteme und kontinuierliche Fortbildungen. Entscheidende Kriterien seien die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Anbieter. (hoe)