Wasser

PFC-Skandal: Stadtwerke Rastatt prüfen Klage gegen Land

Auf einem juristischen Symposium sahen Rechtswissenschaftler die Behörden in der Pflicht. Sie empfahlen, Maßnahmen für eine gute Wasserqualität notfalls vor Gericht einzufordern.
22.06.2022

Auf einem Feld in der Nähe des Wasserwerks Bühl-Balzhofen stehen Bagger. Dort wird PFC-verunreinigter Boden abgetragen

Namhafte Rechtswissenschaftler haben auf einer Fachtagung in Rastatt das System der Grundwasser-Bewirtschaftung juristisch unter die Lupe genommen. Hintergrund ist die großflächige Verseuchung von Grundwasser und Boden in Mittelbaden. Seit mehr als zehn Jahren kämpfen die Stadtwerke Rastatt gegen die PFC-Belastung – technisch, juristisch und politisch. Aktuell läuft die Zivilklage des Wasserversorgers gegen den mutmaßlichen Verursacher des gigantischen Umweltschadens.

Der Anlass für das Symposium: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in die aktuelle Bewirtschaftungsplanung keine Maßnahmen zur Bekämpfung von PFC im Grundwasser aufgenommen, obwohl die Stadtwerke Rastatt als Wasserversorger solche als notwendig erachtet und vorgeschlagen hatten. „Die Haltung des Regierungspräsidiums ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagte Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt, und fügte an: „Wir sind es nachfolgenden Generationen schuldig, dass hier nachgesteuert wird, um koordiniert gegen die Verunreinigung anzugehen.“

Berücksichtigung im Bewirtschaftungsplan

Auf der Tagung vertraten die Fachleute einhellig die Auffassung, dass die geforderten Maßnahmen hätten berücksichtigt werden müssen. Laut Moritz Reese vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) sind Wasserversorger in solchen Fällen berechtigt, die entsprechende Aktivitäten vor den nationalen Gerichten einzufordern. Wolfgang Köck vom UfZ gab den Teilnehmern einen Überblick über das System der Bewirtschaftungsplanung, zu der ein Maßnahmenprogramm gehört.

Kurt Faßbender von der Uni Leipzig erörterte Gebote und Verbote, die greifen, wenn ein schlechter Gewässerzustand festgestellt ist. Es gelte grundsätzlich das Gebot der Schadstoffminimierung. In diesem Zusammenhang ging er auch konkret auf die Möglichkeit für Wasserversorger ein, diese Rechtslage gerichtlich durchzusetzen.

Weitere Investitionen geplant

Die Stadtwerke Rastatt prüfen derzeit eine solche Klage. Der Versorger musste bisher für die Sicherung der Trinkwasserversorgung einen fast zweistelligen Millionenbetrag investieren; weitere Großinvestitionen stehen an. „Dazu zählen die Ausstattung eines weiteren Wasserwerks mit aufwendigen Aktivkohlefiltern und der Bau neuer Brunnen, um nur zwei anstehende Maßnahmen zu nennen“, führte Kaspryk aus.

„Was wir als Stadtwerke Rastatt hier betreiben, ist Grundwassersanierung. Diese entfaltet ohne eine übergreifende Koordination eine Wirkung, die weit hinter dem zurückbleibt, was mit Bewirtschaftungsplanung möglich wäre“, sagte der Stadtwerke-Chef. (hp)