SPD-Fraktionschef Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU) wollen noch in dieser Woche Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz verkünden.

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU) wollen noch in dieser Woche Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz verkünden.

Bild: © Fabian Sommer/dpa

Die Fraktionsspitzen von Union und SPD wollen noch in dieser Woche die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorstellen, das das Gebäudeenergiegesetz ablösen soll. Schon in der Nacht zum Mittwoch könnte es so weit sein. Die Gerüchteküche brodelt bereits kräftig. Eine Einordnung:

Annahme 1: 65-Prozent-Regel wird aufgeweicht

Die Union war bislang sehr klar: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. So steht es auch im Koalitionsvertrag.

CDU und CSU verstehen unter dem Heizungsgesetz die 2023 vorgenommenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Als Kern dieser Reform gilt die sogenannte 65-Prozent-Regel. Demnach müssen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Diese Regel würde nach aktueller Rechtslage spätestens Mitte 2028 bundesweit scharfgestellt werden.

Viele im politischen Berlin gehen davon aus, dass die 65-Prozent-Regel zumindest aufgeweicht wird. Anders als im Herbst vermied Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) bei einem Branchenauftritt im Januar zum Beispiel, sich explizit hinter die 65-Prozent-Regel zu stellen. Das Ziel, dass neue Heizungen überwiegend auf erneuerbaren Energien basierten, müsse Bestand haben, sagte er allgemein.

Auch aus Kreisen der SPD-Fraktion war zu hören, dass die 65-Prozent-Regel am Ende nicht allesentscheidend sei. Der Tenor: Findet man alternative Instrumente, die die Klimaneutralität 2045 nicht gefährden und Verbraucher nicht in Kostenfallen stürzen, ist man gesprächsbereit.

Teile der Energiewirtschaft bauten der Koalition im Januar bereits eine kleine Brücke, indem sie nicht uneingeschränkt auf der 65-Prozent-Regel beharrten. Ein Verbändebündnis schrieb in einem gemeinsamen Appell, dass die 65-Prozent-Anforderung geeignet sei, einen schnellen Hochlauf der erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen. "Mögliche Alternativ-Regelungen müssen sich daran messen lassen." Zu den Unterzeichnern gehörten die Energieverbände BDEW, VKU und BEE.

Klar gegen die 65-Prozent-Regel positionierten sich zuletzt Vertreter aus der Immobilien- und Heizölwirtschaft. Sie forderten stattdessen eine verpflichtende Erneuerbare-Energien-Quote für gasförmige und flüssige Energieträger: Energieproduzenten und -lieferanten, die nach Energiesteuerrecht Brennstoffe in Verkehr bringen, sollen schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Komponenten – etwa Biogase oder synthetische Brennstoffe – auf den Markt einbringen.

Mehr zum Thema: Brennstoff vergrünen, statt Heizung tauschen

Annahme 2: Grüngasquote kommt

Damit wären wir beim zweiten großen Gerücht, der Grüngasquote. Dass diese kommen soll, schrieb beispielsweise Constantin Zerger von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Linkedin.

Eine Grüngasquote, die Lieferanten im Laufe der Jahre zu einer immer stärkeren Vergrünung ihres Gasportfolios zwingt, wurde bereits zu Ampelzeiten diskutiert. Die damaligen SPD-Abgeordneten Andreas Rimkus und Bengt Bergt wagten im Sommer 2023 einen eigenen Aufschlag, der allerdings vom grünen Bundeswirtschaftsministerium nie weiterentwickelt wurde.

Unter Schwarz-Rot schaffte es die Grüngasquote zwar in den Koalitionsvertrag; danach wurde es aber wieder ruhiger um sie. In der Energiebranche ist der Vorschlag umstritten. Befürworter halten die Grüngasquote für ein ideales Mittel, um das Henne-Ei-Problem beim Hochlauf des klimaneutralen Wasserstoffs zu lösen. Gegner warnen vor erheblichen Mehrbelastungen für Kunden, die weiter auf Gasheizungen setzen.

Mehr zum Thema: Zukunft der Gasnetze: Streit um Grüngas-Quote entbrennt

Annahme 3: Betriebsverbot für alte Gasheizungen fällt

Laut aktuellem Gebäudeenergiegesetz sind in der Regel Öl- und Gasheizkessel verboten, die älter als 30 Jahre sind. Bei ihrer ersten Bundestagsrede als Bundeswirtschaftsministerin kündigte Katherina Reiche an, dieses Verbot kippen zu wollen.

Eine teilweise oder komplette Rücknahme des Betriebsverbots könnte der Union kommunikativ helfen. Schließlich würde damit eines der Technologieverbote im Gesetz fallen. Für die SPD wäre ein Zugeständnis in dieser Sache wohl verschmerzbar. Das Betriebsverbot betrifft nur wenige Haushalte.

Annahme 4: Verzahnung mit Gaspaket kommt

Auffällig ist, dass die Bundesregierung das Gaspaket immer dann verschob, wenn die schwarz-roten Verhandler Heizungsgesetz-Deadlines rissen. Aktuell soll das Gaspaket im März vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Im politischen Berlin wird vermutet, dass die Koalitionäre eine Verzahnung von Gaspaket und Gebäudemodernisierungsgesetz anstreben.

Tatsächlich könnte das Gaspaket die Tür für eine Anpassung des umstrittenen Paragrafen 71k im Wärmegesetz öffnen. Derzeit werden Gasnetzbetreibern, die perspektivisch Wasserstoff an Haushalte liefern wollen, sehr strenge Vorgaben und Fristen gemacht. Mit der Einführung sogenannter Verteilnetzentwicklungspläne im Gaspaket könnten diese Vorgaben gestrichen werden. Dafür setzt sich beispielsweise der Energieverband BDEW ein.

Mehr zum Thema: Entflechtung, Stilllegung, Kündigung: Reiches Gaspaket im Verbändecheck

Annahme 5: Heizungsförderung wird eingeschränkt

Während das Gebäudeenergiegesetz den ordungspolitischen Rahmen darstellt, soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen setzen.

Einig sind sich Union und SPD, dass stärker einkommensabhängig gefördert werden soll. Das SPD-geführte Umweltministerium machte sich jüngst in einem durchgestochenen Klimaschutzprogramm-Entwurf für eine Ausweitung des Einkommensbonus stark.

Die Union findet ihrerseits, dass gerade einkommensstärkere Haushalte keine Heizungsförderung benötigen. "Wir können jeden Euro nur einmal ausgeben", sagte Unions-Fraktionsvize Sepp Müller im ZFK-Interview. "Braucht ein Bundestagsabgeordneter noch eine Förderung, um seine Wärmeversorgung sicherzustellen? Das würde ich mit ‘Nein’ beantworten."

Mehr zum Thema: Neue Heizungsförderung: Welche Details im Klimaschutzprogramm auftauchen

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