In der Kommunalwirtschaft gibt es noch viele offene Fragen rund um den Umsatzsteuer-Paragrafen.

In der Kommunalwirtschaft gibt es noch viele offene Fragen rund um den Umsatzsteuer-Paragrafen.

Bild: © Coloures-Pic/AdobeStock

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium haben am Mittwochabend den Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) veröffentlicht. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht die positiven Veränderungen zur vorherigen Version, als es noch ein "Diskussionsentwurf" war. Aber er vermisse "an zentralen Stellen den großen Wurf" für einen schnellen und effizienten Glasfaserausbau", bezieht der Glasfaserverband in einem Statement Stellung.

Die Umlagefähigkeit soll wie im vorherigen Entwurf abgeschafft werden. Hier sprechen sich der Breko und VKU für eine Modernisierung anstatt Abschaffung aus. Außerdem wird weiterhin das "Recht auf schnelles Internet" kritisch betrachtet, weil dieses den eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau untergraben könnte.

Zu weitgehender Eingriff?

Im Gesetzentwurf enthalten ist nun auch die Regelung die Laufzeit von Telekommunikationsverträgen. Grundsätzlich soll die bisherige maximal mögliche Vertragslaufzeit von 24 Monaten beibehalten werden. Gleichzeitig würden die Anbieter allerdings verpflichtet, für jeden Einzeltarif auch einen 12-Monatsvertrag vorzuhalten. Dessen Preis dürfe den eines 24-Monats-Vertrags im Monatsdurchschnitt nicht um mehr als 25 Prozent übersteigen.

Dies kritisiert der Breko als einen "zu weitgehenden Eingriff in die Vertragsfreiheit". Es sei zudem auch nicht im Interesse der überwiegenden Zahl der Kunden, die sich bewusst für längere Vertragslaufzeiten entschieden. Hinzu komme, dass 24-Monats-Verträge nach den europäischen Richtlinienvorgaben ohne weitere Auflagen zulässig wären. (gun)

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