Breitband

Was der neue Entwurf zum Digi-Netz-Gesetz bedeutet

Das Bundeskabinett hat die Unzumutbarkeit für Doppelverlegungen beim Glasfaserausbau stark entschärft. Das sogenannte Glasfaser-Mikado – wer sich zuerst bewegt/ausbaut, verliert – wird damit nicht abgeschafft.
10.10.2018

Wer zuerst ausbaut, verliert.

Zuerst einmal das Problem: Das im Herbst 2016 in Kraft getretene Digi-Netz-Gesetz (DigiNetzG) zielte eigentlich darauf ab, öffentlich finanzierte Baumaßnahmen für Versorgungsleitungen auch für den Glasfaser-/Breitbandausbau nutzbar zu machen und so mögliche Synergiepotenziale zu heben.

Leider wurde dabei der Begriff "öffentliche Mittel" nicht definiert, so dass die Tätigkeiten von privatwirtschaftlich geführten Stadtwerke auch unter solche Mitnutzungs- und -verlegungsbegehren fielen und auch Baumaßnahmen, bei den Glasfasernetze errichtet werden, für die Mitverlegung in Frage kommen, erläutert Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Bundesverbands Glasfaser (Buglas).

Glasfaser-Mikado beim Breitbandausbau

So sei es zu den absurden Situationen gekommen, dass das Glasfasernetz des Erstausbauers bereits bei seiner eigenen Verlegung – und ökonomisch unsinnig – überbaut wird, was den Business Case in gerade dünn besiedelten Gebieten regelmäßig zerschieße, führt Heer weiter aus. Dieses "Glasfaser-Mikado" – wer sich zuerst bewegt/ausbaut, verliert – habe der Buglas schon im vergangenen Dezember kritisiert und einen Lösungsvorschlag unterbreitet.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Breko setzten sich für eine klare Regelung in der Mitverlegungsproblematik ein. Ende Juli reagierte dann das Bundesverkehrsministerium und legte einen entsprechenden Referentenentwurf vor, der laut Buglas die aktuelle Situation "tatsächlich lösen" hätte können.

Bundeskabinett weicht Entwurf auf

In der folgenden Ressortabstimmung, an der neben dem Bundesverkehrsministerium auch das Bundeswirtschafts- und Bundesjustizministerium beteiligt waren, kam es nun allerdings zu einem Kompromiss, der weit hinter dem Referentenentwurf zurückbleibt und die Mitverlegungsproblematik nicht löst.

"Der Kompromiss adressiert einerseits nur den geförderten Ausbau und schafft andererseits selbst dort keine Planungssicherheit, weil durch die gewählte Formulierung am Ende doch wieder die nationale Streitbeilegungsstelle, also die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur, im Einzelfall entscheiden muss", erklärt Heer.

Auch der VKU hatte den Entwurf bereits schon als aufgeweicht bezeichnet (siehe auch "Entwurf zum Diginetz-Gesetz enttäuscht"). Der Kommunalverband plädiert auf einer klarere Formulierung des Überbauschutzes und führt mit Blick auf das parlamentarische Verfahren bereits Gespräche.

Was sich konkret verschlechtert hat:

Insgesamt war in dem Referentenentwurf noch eine breite Unzumutbarkeitsklausel vorgesehen, die es verhindern sollte, dass ein bereits geplantes Glasfasernetz durch einen weiteren Anbieter mit parallel mitverlegten Leitungen überbaut wird. Das Bundeskabinett schränkte die vorgesehene Bestimmung nun zweifach ein: Behörden sollen Bauanträge nun nur noch als unzumutbar ansehen "können", wenn ein Überbau droht, schreibt das Onlineportal heise.de. Vorher hatte es noch geheißen, derlei Ersuchen "sind" abzulehnen.

Die zweite Hürde sei, dass die Unzumutbarkeitsbestimmung nur noch bei einem geplanten "öffentlich geförderten Glasfasernetz" greift und dass diejenigen – wie zuvor schon erwähnt –, die kein Geld vom Staat beziehen, nicht mehr unter den vorgesehenen Schutz vor Überbau fallen. Als mit Steuergeldern geförderte Netze sollen künftig auch nur noch solche Projekte gelten, "die einen Zuwendungsbescheid bekanntgegeben" oder ein "vorzeitiger Maßnahmenbeginn" abgesegnet wurde. Dies dauere laut dem Portal erfahrungsgemäß sehr lange, so dass Fördergelder lange liegen bleiben.

Was aus Sicht des Buglas besser gewesen wäre:

Als bessere Lösung hätte der Buglas es angesehen, wenn eine Regelung geschaffen worden wäre, nach der die Mitverlegung grundsätzlich dann als unzumutbar abgelehnt werden könne, wenn dadurch ein Glasfasernetz, auf dem Open-Access angeboten wird, überbaut wird. So würde verhindert, dass ohnehin knappe Business Cases sich zerschlagen und somit Investitionen entwertet werden. Den berechtigten Anforderungen des Wettbewerbs würde der offene Zugang zum Netz hinreichend Rechnung tragen, sagt der Glasfaserverband. (sg)