Strom

Erneuerbaren-Branche: Strompreisbremse verfassungswidrig und existenzbedrohend

Die Strompreisbremse soll Verbraucher*innen entlasten, Energiewende-Verterter*innen fürchten durch die Gewinnabschöpfung jedoch einen Einbruch des Windkraftausbaus. Der BEE spricht sogar von Verfassungswidrigkeit.
21.10.2022

Erst jüngst war die Windkraftaussschreibung massiv unterzeichnet und schon droht die nächste Krise für die Windkraft, denn die Strompreisbremse könnte für Investitionsunsicherheit sorgen.

Die Bundesregierung hat diese Woche ihre Pläne für eine Strompreisbremse vorgestellt. Die Erneuerbaren-Branche läuft nun Sturm und mahnt vor existenzbedrohenden Auswirkungen für die Energiewende. „Die Erneuerbare Branche hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie sich solidarisch bei der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen im Rahmen der Energiekostenkrise zeigen will. Die Kosten- und Versorgungskrise der fossilen Energieträger darf aber nicht zulasten der Energieträger gehen, die die Strompreise schon heute senken und für die Einhaltung der Klima- und Erneuerbaren-Ausbauziele unverzichtbar sind,“ so Simone Peter, Präsidentin des BEE.

Ähnlich sieht das der BWO und mahnt gleichzeitig: Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen würden nicht nur etwaige Übergewinne abschöpfen, sondern könnten im schlimmsten Fall sogar zu Verlusten führen. Denn bei der Ermittlung der akzeptablen Gewinne soll der anzulegende Wert - also der im Rahmen der Ausschreibung gebotene Wert - als Bezugsgröße gewählt werden.

Gebotswert als Erlösobergrenze ungeeignet

Dabei sei Letzterer als Referenz für die Ermittlung der Erlösobergrenze vollkommen ungeeignet. BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm verdeutlicht die Auswirkungen für die Windkraftbranche: „Der anzulegende Wert stellt eine Art Auffangnetz dar. Darüber hinaus gehende Strompreis- und Erlöserwartungen sind jedoch elementarer Bestandteil der Investitionsentscheidungen.“ Würden diese vollständig abgeschöpft, gefährde dies die bereits getätigten Investitionen und gehe weit über die intendierte Abschöpfung von Übergewinnen hinaus. „Auch halten wir es für falsch, dass die Erlösobergrenze sogar unter dem von den EU-Ministern vorgeschlagenen Referenzwert von 180 Euro liegt. Nicht berücksichtigt wird hierbei, dass Deutschland im Wettbewerb um Investitionen steht.“

Zudem weisen die Verbände auf die steigenden Kosten für Ausgleichsenergie und Rohstoffe hin, die auch die Energiewende-Unternehmen empfindlich treffen. Bereits jetzt würden auf Basis der erzielten Einnahmen den Ausbauzielen entsprechende Investitionen in neue Projekte getätigt oder die inflations- und krisenbedingt gestiegenen Kosten laufender Projekte gegenfinanziert. Eine umfassende Rückzahlung drohe nun, diese Projekte aufs Spiel zu setzen, so der BEE.

Rückwirkender Markteingriff verfassungswidrig

„Dieser massive Markteingriff kommt zu einer Unzeit, in der Ausschreibungen aufgrund der jahrelangen Ausbaubremse noch unterzeichnet sind,“ so Peter. Die Branche sei gerade dabei, angesichts der Ausbauambitionen der Bundesregierung wieder Marktvertrauen zu schöpfen. Aus Sicht des BEE sei eine rückwirkender Markteingriff auf den 1.3.2022 zudem verfassungswidrig. Dies sei ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit. Angesichts der aktuellen Energiekrise könnte dies existenzbedrohliche Auswirkungen haben. (lm)