Im Rechtsstreit um das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen hat der Umweltverband BUND einen Teilerfolg errungen. Die Genehmigung für die Einleitung von Abwasser aus dem Kühlturm und der Rauchgasentschwefelungsanlage des Steinkohlekraftwerks ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 14. Januar (Az.: 9 K 2735/14). Auf den Betrieb des Kraftwerks hat die Entscheidung der Richter keine Auswirkungen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Die Genehmigung sei rechtswidrig, weil die falsche Behörde über den Antrag entschieden habe, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Genehmigung erteilt. Nach Ansicht des Gerichts war dafür aber der Kreis Unna zuständig gewesen.
Inhalt der Klage bislang unberücksichtigt
Mit dem Inhalt der Klage des BUND habe sich das Gericht nicht befasst, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa. Die Umweltorganisation hatte wegen eines Verstoßes gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie geklagt, weil giftige Schwermetalle mit dem Abwasser in die Lippe geleitet würden.
Nach Angaben eines Sprechers will Trianel beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Weitere Klage läuft
Das oberste NRW-Verwaltungsgericht muss zudem über eine weitere Klage des BUND entscheiden. Dabei geht es um die Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk. Die Richter in Münster müssen erneut prüfen, ob Umweltvorgaben der EU ausreichend berücksichtigt wurden. Das Kraftwerk der Stadtwerkekooperation liefert bereits seit Dezember 2013 Strom. (dpa/amo)
