Genehmigung für Einleitung von Abwasser im Kraftwerk Lünen ist rechtswidrig

Obwohl das Kraftwerk in Lünen schon seit vielen Jahren am Netz ist, geht der Streit weiter.
Im Rechtsstreit um das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen hat der Umweltverband BUND einen Teilerfolg errungen. Die Genehmigung für die Einleitung von Abwasser aus dem Kühlturm und der Rauchgasentschwefelungsanlage des Steinkohlekraftwerks ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 14. Januar (Az.: 9 K 2735/14). Auf den Betrieb des Kraftwerks hat die Entscheidung der Richter keine Auswirkungen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Die Genehmigung sei rechtswidrig, weil die falsche Behörde über den Antrag entschieden habe, heißt es in einer Mitteilung…
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