Strom

Genehmigung für Einleitung von Abwasser im Kraftwerk Lünen ist rechtswidrig

Schlappe für Trianel: Weil die falsche Behörde tätig wurde, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die für das Kraftwerk in Lünen erteilte wasserrechtliche Einleitungserlaubnis aufgehoben. Doch damit ist der Streit nicht beendet.
17.01.2020

Obwohl das Kraftwerk in Lünen schon seit vielen Jahren am Netz ist, geht der Streit weiter.

Im Rechtsstreit um das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen hat der Umweltverband BUND einen Teilerfolg errungen. Die Genehmigung für die Einleitung von Abwasser aus dem Kühlturm und der Rauchgasentschwefelungsanlage des Steinkohlekraftwerks ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 14. Januar (Az.: 9 K 2735/14). Auf den Betrieb des Kraftwerks hat die Entscheidung der Richter keine Auswirkungen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Die Genehmigung sei rechtswidrig, weil die falsche Behörde über den Antrag entschieden habe, heißt es in einer Mitteilung…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In