Der Stadtwerkeverbund Thüga engagiert sich seit Jahresbeginn in einer branchenübergreifenden Initiative für den Ausbau der Power-to-X-Technologie. Über die Motivation des Unternehmens und das geplante Markteinführungsprogramm der Initiative spricht Christian Friebe von der Stabsstelle Energiepolitik im ZfK-Interview.
Herr Friebe, warum genau bringt sich die Thüga in die Power-to-X-Allianz ein? Wie groß ist die Schlagkraft dieser Allianz?
Die kommunalen Unternehmen aus der Energie- und Wasserwirtschaft, die gemeinsam die Thüga-Gruppe bilden, haben großes Interesse daran, dass die Energiewende in allen Infrastrukturen – Strom, Gas und Fernwärme – gelingt. Dabei werden Power-to-X-Technologien auf allen Strom-Netzebenen in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Der Netzentwicklungsplan Strom sieht einen Bedarf von 3 GW in 2030 alleine für die Strom-Energiewende. Die dena-Leitstudie Integrierte Energiewende zeigt auf, dass bei einer sektorübergreifenden Betrachtung 15 GW PtX in 2030 volkswirtschaftlich effizient sind.
Wir sehen großes Potenzial mit der Power-to-X-Allianz als branchenübergreifendem Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden, das Thema gemeinsam voranzutreiben. Das BMWi und die Abgeordneten haben unseren Vorschlag für ein Markteinführungsprogramm, das am 11. April veröffentlicht wurde, sehr positiv aufgenommen. Gründe hierfür sind das Potenzial, Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen, die Chance, die CO2-Emissionen insbesondere im Gebäude- aber auch im Verkehrssektor zu senken und die Strominfrastruktur zu entlasten. Jetzt geht es darum, den Vorschlag in die Umsetzung zu bringen.
2. Wie bewertet die Thüga die Potenziale von Power-to-X für das Gelingen der Energiewende?
PtX-Technologien werden benötigt, um stetig steigende Mengen von Wind- und PV-Strom in das Energiesystem zu integrieren. Gleichzeitig können so die CO2-Emissionen in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr gesenkt werden. Der Einsatz von PtX-Technologien ergänzt die vielen sinnvollen und notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel in Bezug auf Stromnetzausbau, E-Mobilität, Ausbau der Nah- und Fernwärme oder die Nutzung von Strom-Wärmepumpen. Die verfehlten Klimaschutzziele der Bundesregierung und die Rückstellungen im Bundeshaushalt für Ausgleichszahlungen im Rahmen des EU Effort Sharing zeigen uns deutlich: Alle Technologien müssen bestmöglich genutzt werden, um die CO2-Emissionen effektiv und effizient zu senken.
3. Welche Rolle spielen beim Thüga-Engagement die Erfahrungen der Demonstrationsanlage in Frankfurt/Main und plant die Thüga konkret weitere Pilotprojekte zum Thema Power-to-X?
Die Demonstrationsanlage in Frankfurt war für die Thüga-Gruppe wichtig, um die Technik in der praktischen Anwendung besser zu verstehen und intensiv zu testen. Die Tests sind in Summe zu unserer großen Zufriedenheit verlaufen. Jetzt geht es – nach unserer Einschätzung – allerdings nicht mehr darum, ein weiteres Pilotprojekt aufzusetzen, um technische Fragen zu klären, sondern vielmehr darum, die Kosten der Technologie zu senken. Das ist nur über die Skalierung der Produktion und den Bau von PtX-Anlagen in größerem Umfang möglich. Weitere Projekte bei unseren Partnerunternehmen oder über die Thüga Erneuerbare Energien sind vor allem dann möglich, wenn die Politik unseren Vorschlag aufgreift und auf diese Weise einen wirtschaftlich auskömmlichen Betrieb der PtX-Anlagen sicherstellt.
4. Was sind die zentralen Hebel im Markteinführungsprogramm der Power-to-X-Allianz, wie soll dieses konkret die Marktfähigkeit von Power-to-X steigern?
Dreh- und Angelpunkt des Markteinführungsprogramms ist ein geförderter Zubau von 5 GW PtX in 5 Jahren. Die Förderhöhe wird per Ausschreibung ermittelt und über zwölf Jahre über die KfW ausgezahlt. Auf diese Weise sind eine relevante Marktentwicklung und ein auskömmlicher Betrieb möglich, ohne dass es zu einer Überförderung kommt. Für den Betrieb der PtX-Anlage darf nur Strom aus erneuerbaren Quellen beschafft werden (PPA inkl. Herkunftsnachweise).
Bei jeder Ausschreibung soll es drei Tranchen geben: PtX vor dem Stromzähler (z. B. in Windparks), PtG zwischen dem Strom- und Gasnetz, PtX nach dem Stromzähler (z. B. bei einem Industriekunden). So kann PtX in allen drei Anwendungsfällen getestet werden – unabhängig von den sehr unterschiedlichen Abgaben und Umlagen für die PtX-Anlage.
Die jährlich geförderte Energiemenge wird begrenzt. Die Begrenzung errechnet sich aus der installierten Leistung multipliziert mit 4380 Vollbenutzungsstunden (50 Prozent eines Jahres). Damit ist sichergestellt, dass die PtX-Anlagen nicht als neue Bandlast das Stromsystem zusätzlich belasten. Gleichzeitig kann die Anlage wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden. Die Begrenzung auf 4380 Vollbenutzungsstunden ist ein Kompromiss zwischen der Nutzung von Strom, der ansonsten abgeregelt wird (wenige 100 Stunden im Jahr) und der maximalen Nutzung der PtX-Anlage (8760 Vollbenutzungsstunden), um möglichst viel erneuerbares Gas zu erzeugen.
Betreiber sollen nur für die Zeiten von Abgaben und Umlagen befreit werden, in denen die PtX-Anlage auf Anordnung des Strom-Netzbetreibers, das heißt ÜNB oder VNB, den ursprünglichen Fahrplan der Anlage ändert. Auf diese Weise entsteht für den Anlagenbetreiber ein Anreiz, die PtX-Anlage netz- und systemdienlich zu steuern. Darüber hinaus wird so der Bau von Anlagen an Standorten im Stromnetz angereizt, die häufig von Netzengpässen aufgrund von Wind und PV betroffen sind.
(Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren)



