Umweltjuristen plädieren für eine Absenkung der EEG-Umlage auf Null.

Umweltjuristen plädieren für eine Absenkung der EEG-Umlage auf Null.

Bild: © Doc Rabe Media/AdobeStock

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wird derzeit noch intensiver als bisher über eine Absenkung der EEG-Umlage diskutiert. Denn angesichts einer Rekorderzeugung von Wind- und Solarstrom in den vergangenen Monaten sowie niedrigen Großhandels-Strompreisen aufgrund einer um bis zu 20 Prozent geringeren Nachfrage rechnen Branchenvertreter wie Eon-Chef Johannes Teyssen damit, dass die EEG-Umlage von derzeit 6,756 Cent pro Kilowattstunde (kWh)  im kommenden Jahr auf bis zu acht Cent/kWh steigen könnte.

Denn die Umlage muss die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis, der momentan nur noch bei circa 2,5 Cent/kWh liegt, und den meist noch höheren Erzeugungskosten des erneuerbaren Stroms ausgleichen. Damit würden sich die Strompreise für Privathaushalte, Gewerbe und einen Teil der Industrie noch weiter erhöhen und auch die Anwendung von grünem Strom für die Dekarbonisierung der Sektoren Wärme, Mobilität und Industrie konterkarieren.

Breite Forderungsfront – Bundesregierung bereitet Absenkung vor

Jüngst plädierte auch Agora Energiewende für eine Absenkung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2020 um mindestens fünf Cent/kWh, um so auch die Konjunktur nach Corona im Sinne des Klimaschutzes wieder anzukurbeln. Inklusive der verringerten Mehrwertsteuerzahlung auf die dann niedrigere Umlage würde der Strompreis für Privathaushalte und Unternehmen in Summe um etwa sechs Cent/kWh sinken.

Finanziert werden soll dies über den Bundeshalt, sprich allgemeinen Steuern sowie den erwarteten Einnahmen der vorgesehenen CO2-Bepreisung des Verkehr- und Wärmesektors. Auch die Grünen plädierten auf ihrem Parteitag Anfang Mai für eine Senkung der EEG-Umlage um fünf Cent/kWh.

Entsprechend eines Beschlusses des Vermittlungsausschusses des Bundestags zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom Dezember 2019 ist vorgesehen die EEG-Umlage ab 2021 über eine Verwendung der zusätzlichen Einnahmen der CO2-Bepreisung um circa 1,5 Cent/kWh zu senken. Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet dies derzeit vor und signalisiert zudem infolge der Corona-Krise eine zusätzliche Entlastung der EEG-Umlage über den Einsatz weiterer Haushaltsmittel.

Umlage auf Null – Zuschüsse an ÜNBs

Die Experten der Würzburger Stiftung Umweltenergierecht gehen nun noch einen Schritt weiter und sprechen sich für eine Absenkung der EEG-Umlage auf Null Cent und stattdessen für staatliche Zuschüsse an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aus. "Wenn ohnehin eine hohe Absenkung angedacht wird, könnte durch eine Absenkung auf Null eine weitere Vereinfachung und Einsparung von Aufwand für die Akteure erreicht werden", unterstrich Markus Kahles, Projektleiter der Stiftung.

Zur Gegenfinanzierung einer vollständigen Absenkung der Umlage und entsprechende Zuschüsse an die ÜNBs in derselben Höhe schlagen die Umweltrechtler neben allgemeinen Haushaltsmitteln sowie Geldern aus der CO2-Bepreisung gegebenenfalls auch eine Erhöhung der Stromsteuer oder anderer Steuern vor. Wobei per Saldo der Strompreis um mindestens fünf bis sechs Cent/kWh entlastet werden sollte.

Nicht komplett abschaffen, sondern nur aussetzen

Die Umweltjuristen sprechen sich zudem dafür aus, die EEG-Umlage nicht komplett abzuschaffen, sondern nur auszusetzen. "Wenn nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen", könne diese dann als eine Art Rettungsschirm "wieder anspringen", so Kahles.

Beihilferechtliches Damoklesschwert

Allerdings hängt auch über diesem Vorschlag zur Senkung der EEG-Umlage via Haushaltsmittel das Damoklesschwert einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission bzw. den Europäischen Gerichtshof, räumen die Würzburger Juristen ein. Sie empfehlen deshalb der Bundesregierung sich nun schon im Vorfeld solcher beihilferelevanten Entscheidungen auf dem Verhandlungsweg mit der EU zu verständigen. Allerdings sei dies bisher nicht geschehen hieß es bei dem mit über 200 Teilnehmern gut besuchten Webinar.

"Eine Senkung der EEG-Umlage allein löst jedoch nicht alle Probleme, wir brauchen auch ein anderes Strommarktdesign", unterstrich Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung. So sollte beispielsweise der Aspekt der Höhe der Strompreise für die Industrie separat diskutiert werden. (hcn)

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